Die Europäische Kommission und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) haben eine Vereinbarung unterzeichnet, laut der die ECHA ab 2020 pro Jahr vier bis fünf Grenzwerte für gefährliche Chemikalien am Arbeitsplatz (occupational exposure limits, OEL) bewerten soll. „Die Ausarbeitung wissenschaftlicher Dossiers, die berufliche Expositionsgrenzwerte für Chemikalien im Rahmen der Richtlinie
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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