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„Einfache Druckbehälter“ sind rechtlich gar nicht so einfach

Herstellung und Inverkehrbringen, Teil 1
„Einfache Druckbehälter“ sind rechtlich gar nicht so einfach

Kom­pres­soren ver­sor­gen beispiel­sweise in Werk­stät­ten Werkzeuge mit Druck­luft. Ein solch­er Kol­benkom­pres­sor ist ein­deutig eine Mas­chine – aber was ist mit dem Behäl­ter? Ist er ein Teil der Mas­chine, ein Druck­gerät oder ein „ein­fach­er Druck­be­häl­ter“? Dieser erste Teil der Beitragsserie zu Druck­be­häl­tern geht zunächst auf die Her­stel­lung und das Inverkehrbringen
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