Bis Ende Mai 2018 müssen vorregistrierte Stoffe, die in Mengen von einer bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert werden. Zu diesem Zweck hat das REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Veranstaltungsreihe „REACH 2018 – Jetzt erfolgreich registrieren!“
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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