Beschäftigte in Unternehmen aller Branchen und Größen gehen häufig auch mit Gefahrstoffen um, dazu gehören vor allem das Verwenden, Bereithalten und Lagern. Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, zuletzt Anfang 2021 aktualisiert, gilt auch für das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen, das
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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