Nanomaterialien waren nie aus der REACH-Verordnung ausgeschlossen, aber sind erst seit Kurzem explizit auch für die REACH-Verordnung adressiert. Zwar sind Änderungen der Verordnung noch nicht in Kraft getreten, auf entsprechende Informationen und Vorgaben hat man sich jedoch bereits geeinigt. Diese werden bald kommen und entsprechende Informationen und Vorgaben enthalten.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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