Die letzte TRGS 500 stammt aus dem Jahre 2008. Seitdem hat sich zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen viel getan. Nun ist nach vier Jahren intensiver Gremienarbeit eine neue, komplett überarbeitete Technische Regel zu Schutzmaßnahmen erschienen. Gleichzeitig wurde die TRGS 504 „Staub“ außer Kraft gesetzt und diese in die
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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