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Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung

Sicherheitsverantwortung, Arbeitsschutzorganisation und Haftung: Mythen und Wahrheiten
Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung

Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung
Foto: © magele-picture – stock.adobe.com
Prof. Dr. Thomas Wilrich
Die Grund­formel der Haf­tung lautet, dass sowohl Ver­ant­wor­tung, Pflichtver­let­zung und Schaden als auch Ver­schulden vorhan­den sein müssen. Daher ist stets ein Rechtsver­stoß oder eine Rechtswidrigkeit der Aus­gangspunkt für einen Haftungsfall.

Wer recht­skon­form han­delt, hat nichts zu befürcht­en. Nur wer das Recht ver­let­zt, kann haften. „Nur an

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