Das Präventionsgesetz (PrävG) ist ein relativ umfangreiches Artikelgesetz mit Fokus auf politisch-strategischen Aspekten. Es legt strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen fest. Normadressat sind vor allem die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) basiert auf § 84 (2) SGB IX. Darin geht es um die Wiedereingliederung längerfristig oder in
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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