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Gefährdungen und Rechtslage beim Rückwärtsfahren mit Einweiser

Haftung und Rechtslage
Rückwärtsfahren mit Einweiser

Rückwärtsfahren mit Einweiser
Foto: © bertys30 – stock.adobe.com
Rück­wärts­fahren sollte – nicht nur im beru­flichen Umfeld – tun­lichst ver­mieden wer­den, ist es doch die gefährlich­ste Fort­be­we­gungsweise eines Fahrzeugs. Erlaubt ist es über­haupt nur, wenn Gefährdun­gen aus­geschlossen wer­den kön­nen. Hat eine Gefährdungs­beurteilung ergeben, dass dies nicht möglich, bietet sich die Hil­fe eines Ein­weis­ers an.

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