Rückwärtsfahren sollte – nicht nur im beruflichen Umfeld – tunlichst vermieden werden, ist es doch die gefährlichste Fortbewegungsweise eines Fahrzeugs. Erlaubt ist es überhaupt nur, wenn Gefährdungen ausgeschlossen werden können. Hat eine Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass dies nicht möglich, bietet sich die Hilfe eines Einweisers an.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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