Die Grundformel der Haftung lautet, dass sowohl Verantwortung, Pflichtverletzung und Verschulden als auch ein Schaden vorhanden sein müssen. Nach Straf- und Zivilrecht ist Schaden als Haftungsvoraussetzung anzusehen.
Nur im Ordnungswidrigkeitenrecht ist der Schaden als Haftungsvoraussetzung für Unternehmensmitarbeitende bei Pflichtverletzungen nicht gegeben – zu Bußgeldern gibt es
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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