„Ach ja – die schon wieder mit ihren Sicherheitsregeln!“ Kennen Sie das? Eine typische Reaktion vieler Mitarbeiter, wenn es um Arbeitssicherheit geht. Grundsätzlich hat jeder verstanden, dass das ein wichtiges Thema ist. Aber wenn es um die ganz konkrete Einhaltung von Regeln geht, setzt diese bekannte Abwehrreaktion ein. Wo
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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