Im ersten Teil dieses Beitrags (in SI 10/2021) berichteten wir über neue und geänderte MAK-Werte. Heute geht es um krebserzeugende, keimzellmutagene oder fortpflanzungsgefährdende (CMR) Stoffe sowie um die Biologischen Beurteilungswerte (BAT, EKA, BLW und BAR).
Krebserzeugende Stoffe: Auch bei den CMR-Stoffen und den Biologischen Beurteilungswerten ist
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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