1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Arbeitssicherheit » Elektrosicherheit »

Fehlaussage „spannungsfrei“

Beschichtung oder Farbanstrich verfälscht Ergebnis
Fehlaussage „spannungsfrei”

Fehlaussage „spannungsfrei"
Trotz Spannung wurde „spannungsfrei“ angezeigt. Foto: BGETEM
Fast hätte es einen schw­eren Stro­mun­fall gegeben: Ein Mitar­beit­er legte einen Span­nung­sprüfer an ein­er Strom­schiene an, die mit einem Far­banstrich verse­hen war. Der Span­nung­sprüfer zeigte „span­nungs­frei“ an – eine gefährliche Fehlanzeige.

Die Kon­tak­telek­tro­den beziehungsweise Prüf­spitzen von Span­nung­sprüfern müssen zum sicheren Fest­stellen der Span­nungs­frei­heit lei­t­en­den elek­trischen Kon­takt mit dem zu prüfend­en Anla­gen­teil haben. Beim Prüfen auf Span­nungs­frei­heit durch eine Beschich­tung oder Far­banstrich hin­durch kann eine so weit­ge­hende Isolierung erfol­gen, dass es trotz anste­hen­der Span­nung zur Falschanzeige „span­nungs­frei“ kommt. Dieser Effekt ist prinzipbe­d­ingt und her­stellerun­ab­hängig. In einem Mit­glieds­be­trieb der Beruf­sgenossen­schaft Energie Tex­til Elek­tro Medi­enerzeug­nisse (BG ETEM) wollte ein Mitar­beit­er die Span­nungs­frei­heit an ein­er 10 kV-Strom­schiene fest­stellen, die mit einem Far­banstrich verse­hen war. Weil der Mitar­beit­er den Span­nung­sprüfer statt an einem met­allisch blanken an einem beschichteten Teil anlegte, zeigte der Span­nung­sprüfer „span­nungs­frei“ an. Nur durch Zufall erkan­nte der Mitar­beit­er, dass der Span­nung­sprüfer in diesem Fall eine Fehlaus­sage geliefert hat­te. Andern­falls hätte es bei der anschließen­den Wartungsar­beit zu einem schw­eren Stro­mun­fall kom­men können.

Die Gründe, Strom-/Sam­melschienen zu beschicht­en, sind vielfältig. Neben der far­blichen Kennze­ich­nung zur Unter­schei­dung der Phasen wer­den diese Ver­fahren auch zur Verbesserung der elek­trischen Leit­fähigkeit angewen­det oder zur Isolierung; let­zteres zum Beispiel im Elektroanlagenbau.
Beson­ders die Far­bkennze­ich­nung von Strom­schienen im Bere­ich der Energiev­er­sorgung kann elek­trisch isolierende Wirkun­gen haben, die beim Fest­stellen der Span­nungs­frei­heit lebens­ge­fährliche Fehlaus­sagen liefert.
Grun­dregeln zum Fest­stellen der Span­nungs­frei­heit sind:
  • Bei typgeprüften, fab­rik­fer­ti­gen Anla­gen oder elek­trischen Sys­te­men muss sich der Benutzer des Span­nung­sprüfers oder der Betreiber der Anlage erkundi­gen, ob ein vorhan­den­er Span­nung­sprüfer einge­set­zt wer­den darf beziehungsweise welch­er Span­nung­sprüfer ver­wen­det wer­den muss.
  • Die Elek­tro­fachkraft oder die elek­trotech­nisch unter­wiesene Per­son muss im Umgang mit dem Span­nung­sprüfer und mit den Beson­der­heit­en der Anlage (definierte Kon­tak­t­punk­te zum Fest­stellen der Span­nungs­frei­heit) ver­traut sein.
  • Die Span­nungs­frei­heit muss so nahe wie möglich an der Arbeitsstelle allpolig durch eine Elek­tro­fachkraft oder elek­trotech­nisch unter­wiesene Per­son fest­gestellt werden.
  • Span­nung­sprüfer sind unmit­tel­bar vor und nach dem Gebrauch auf ihre Funk­tion hin zu überprüfen.
  • Span­nung­sprüfer dür­fen nur bei der am Type­n­schild angegebe­nen Nennspannung/Nennspannungsbereich ver­wen­det werden.
  • Span­nung­sprüfer sind gemäß ihrer Ver­wen­dung einzuset­zen, zum Beispiel „nur in Innen­räu­men“ oder „auch bei Nieder­schlä­gen verwendbar“.
In der Rubrik „Aus Unfällen ler­nen“ ihres Inter­ne­tange­bots berichtet die Beruf­sgenossen­schaft Energie Tex­til Elek­tro Medi­enerzeug­nisse (BG ETEM) über reale Arbeit­sun­fälle. Die anonymisierten Unfall­beispiele sind nach Branchen­bere­ichen gegliedert und informieren über Unfal­lur­sachen sowie Maß­nah­men zur Prävention:
Weit­ere Unfall­beispiele ste­hen unter:
www.bgetem.de/arbeitssicherheit- gesund­heitss­chutz/aus-unfaellen-ler­nen
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de