Fast hätte es einen schweren Stromunfall gegeben: Ein Mitarbeiter legte einen Spannungsprüfer an einer Stromschiene an, die mit einem Farbanstrich versehen war. Der Spannungsprüfer zeigte „spannungsfrei“ an – eine gefährliche Fehlanzeige.
Die Kontaktelektroden beziehungsweise Prüfspitzen von Spannungsprüfern müssen zum sicheren Feststellen der Spannungsfreiheit leitenden elektrischen Kontakt mit dem zu prüfenden Anlagenteil haben. Beim Prüfen auf Spannungsfreiheit durch eine Beschichtung oder Farbanstrich hindurch kann eine so weitgehende Isolierung erfolgen, dass es trotz anstehender Spannung zur Falschanzeige „spannungsfrei“ kommt. Dieser Effekt ist prinzipbedingt und herstellerunabhängig. In einem Mitgliedsbetrieb der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wollte ein Mitarbeiter die Spannungsfreiheit an einer 10 kV-Stromschiene feststellen, die mit einem Farbanstrich versehen war. Weil der Mitarbeiter den Spannungsprüfer statt an einem metallisch blanken an einem beschichteten Teil anlegte, zeigte der Spannungsprüfer „spannungsfrei“ an. Nur durch Zufall erkannte der Mitarbeiter, dass der Spannungsprüfer in diesem Fall eine Fehlaussage geliefert hatte. Andernfalls hätte es bei der anschließenden Wartungsarbeit zu einem schweren Stromunfall kommen können.
Die Gründe, Strom-/Sammelschienen zu beschichten, sind vielfältig. Neben der farblichen Kennzeichnung zur Unterscheidung der Phasen werden diese Verfahren auch zur Verbesserung der elektrischen Leitfähigkeit angewendet oder zur Isolierung; letzteres zum Beispiel im Elektroanlagenbau.
Besonders die Farbkennzeichnung von Stromschienen im Bereich der Energieversorgung kann elektrisch isolierende Wirkungen haben, die beim Feststellen der Spannungsfreiheit lebensgefährliche Fehlaussagen liefert.
Grundregeln zum Feststellen der Spannungsfreiheit sind:
- Bei typgeprüften, fabrikfertigen Anlagen oder elektrischen Systemen muss sich der Benutzer des Spannungsprüfers oder der Betreiber der Anlage erkundigen, ob ein vorhandener Spannungsprüfer eingesetzt werden darf beziehungsweise welcher Spannungsprüfer verwendet werden muss.
- Die Elektrofachkraft oder die elektrotechnisch unterwiesene Person muss im Umgang mit dem Spannungsprüfer und mit den Besonderheiten der Anlage (definierte Kontaktpunkte zum Feststellen der Spannungsfreiheit) vertraut sein.
- Die Spannungsfreiheit muss so nahe wie möglich an der Arbeitsstelle allpolig durch eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person festgestellt werden.
- Spannungsprüfer sind unmittelbar vor und nach dem Gebrauch auf ihre Funktion hin zu überprüfen.
- Spannungsprüfer dürfen nur bei der am Typenschild angegebenen Nennspannung/Nennspannungsbereich verwendet werden.
- Spannungsprüfer sind gemäß ihrer Verwendung einzusetzen, zum Beispiel „nur in Innenräumen“ oder „auch bei Niederschlägen verwendbar“.
In der Rubrik „Aus Unfällen lernen“ ihres Internetangebots berichtet die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) über reale Arbeitsunfälle. Die anonymisierten Unfallbeispiele sind nach Branchenbereichen gegliedert und informieren über Unfallursachen sowie Maßnahmen zur Prävention:
Weitere Unfallbeispiele stehen unter:
www.bgetem.de/arbeitssicherheit- gesundheitsschutz/aus-unfaellen-lernen
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