Heutzutage verfügt jede PSA nach Richtlinie 89/686/EWG über eine „EG“-Konformitätserklärung und/oder Baumusterprüfbescheinigung. Intensive Prüfungen und vorgeschriebene Leistungsanforderungen in der jeweiligen Norm bestätigen die Schutzwirkung der PSA Kategorie II/III. In der Praxis wird aber deutlich, dass PSA vom Träger oftmals unsachgemäß verwendet oder verändert wird. Unterschiedliche Ausrüstungen werden miteinander kombiniert,
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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