Europäisch und international steigt das Interesse, neue Felder für die Normung zu erschließen. Hierzu zählen auch die Gesundheitsdienstleitungen. Allein im laufenden Jahr 2016 wurden bereits drei neue Projektanträge angenommen. Gesundheitsdienstleistungen fallen jedoch in die Verantwortung der Mitgliedstaaten. Daher stoßen diese Aktivitäten nicht in allen Ländern auf Zustimmung. Vor allem
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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