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Ab 2028 Meldungen nur noch digital

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Ab 2028 Meldungen nur noch digital

Ab 2028 Meldungen nur noch digital
Foto: © vladstar - stock.adobe.com

Die Mel­dun­gen von Arbeit­sun­fällen, Wege­un­fällen, Schülerun­fällen und Beruf­skrankheit­en an Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen wer­den ab dem 1. Jan­u­ar 2028 nur noch dig­i­tal möglich sein. Das ist die Kon­se­quenz der Nov­el­lierung der Unfal­lver­sicherungs-Anzeigeverord­nung (UVAV) , die am 20.07.2023 im Bun­des­ge­set­zblatt verkün­det wurde. In der Über­gangs­frist bis zum 31. Dezem­ber 2027 kön­nen Anzeigen weit­er­hin per Post abgegeben werden.

Neben der Dig­i­tal­isierung der Mel­dun­gen wur­den mit der Nov­el­lierung des UVAV weit­ere Änderun­gen umgesetzt.

Es kom­men neue Meldein­halte hinzu wie zum Beispiel:

  1. die Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Ein­träge „Divers“ und „keine Angabe“
  2. die Angabe, ob der Unfall während ein­er Home­of­fice-Tätigkeit oder während des Dis­tanzun­ter­richts einge­treten ist
  3. die Angabe, ob eine ger­ingfügige Beschäf­ti­gung vorliegt
  4. die Angabe, ob ein Gewal­tereig­nis vorgele­gen hat.

Die in der Über­gangs­frist noch gülti­gen Muster­for­mu­la­re der vor­ma­li­gen UVAV wer­den nicht um alle neuen Meldein­halte ergänzt. Sie nehmen lediglich die Inhalte 1 und 2 neu auf. Diese Muster­for­mu­la­re wer­den zum 01. Okto­ber 2023 ergänzt und noch bis zum 31.12.2027 im Inter­net bereitgestellt.

Schnittver­let­zung im Gesicht

Für die dig­i­tale Mel­dung von Arbeit­sun­fällen und Beruf­skrankheit­en ste­hen bere­its vol­lum­fänglich die für Unternehmen erforder­lichen dig­i­tal­en For­mu­la­re im Ser­vi­ce­por­tal der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung oder über das Onlin­eange­bot des jew­eili­gen Unfal­lver­sicherungsträgers zur Ver­fü­gung. Für die ärztliche Anzeige über den Ver­dacht auf eine Beruf­skrankheit wird derzeit an einem dig­i­tal­en Über­tra­gungsweg gearbeitet.

Die dig­i­tal­en Melde­for­mu­la­re wer­den gestaffelt ergänzt und ab dem 01.10.2023 mit den Inhal­ten zu 1 und 2 aktiv geschal­tet beziehungsweise ab dem 01.01.2024 mit dem vol­lum­fänglichen Daten­satz der neuen UVAV.

Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung e. V. (DGUV)

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