Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das ist das Ziel des Aktionsplans „Gemeinsam gegen Gewalt“. Zu den ersten Maßnahmen des Plans gehört der bereits umgesetzte Meldeerlass des Innenministeriums in NRW. Arbeitgeber von Rettungskräften sind seitdem verpflichtet, Fälle von Gewalt gegenüber Einsatzkräften und vorsätzliche Beschädigung von Einsatzfahrzeugen und Geräten zu melden. Auf dieser Grundlage wird nun regelmäßig valides Zahlenmaterial erhoben und ausgewertet.
„Gemeinsam gegen Gewalt“ ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Gefährdungsbeurteilung, Unterstützungsteams und Ausbildung
In den kommenden drei Jahren sollen weitere Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden, darunter die Einführung eines sogenannten „Kümmerers“ nach dem Vorbild von psychologischen Unterstützungsteams, die Aufnahme des Bereichs Gewalt gegen Einsatzkräfte in die Gefährdungsbeurteilung der Betriebe und Unternehmen sowie eine verstärkte Aus- und Fortbildung: Die Einsatzkräfte sollen so auf gefährliche und gewalttätige Situationen besser vorbereitet werden. In den Fokus genommen werden hierbei nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch andere Formen nonverbaler oder verbaler Gewalt wie Drohungen oder Beleidigungen. Regelmäßige Runde Tische der am Aktionsplan beteiligten Institutionen sollen weitere Maßnahmen erarbeiten und auf aktuelle Entwicklungen reagieren.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wenn Retter zum Opfer werden, dann läuft in unserer Gesellschaft etwas gewaltig schief! Rettungskräfte verdienen unsere Solidarität und unseren Schutz. Deshalb müssen wir gemeinsam alles dafür tun, die Rahmenbedingungen für die Sicherheit unserer Rettungskräfte zu verbessern.“
Jeder achte Opfer von körperlicher Gewalt
Grundlage für den Aktionsplan war eine in Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität Bochum durchgeführte Studie. Die Befragung der Einsatzkräfte hatte ergeben, dass jeder achte Teilnehmer schon einmal Opfer von körperlicher Gewalt geworden ist. Aus den Ergebnissen wurden fünf Handlungsfelder erarbeitet, die schrittweise umgesetzt werden sollen.
„Wir benötigen zunächst verlässliche Zahlen über die Häufigkeit von Gewalt an Einsatzstellen. Nur so können wir die Dimension des Problems realistisch bewerten“, sagt Bernd Schneider, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.
„Gemeinsam mit den Betrieben macht sich die Unfallkasse NRW im Sinne des präventiven Schutzes der Einsatzkräfte vor gewalttätigen Übergriffen stark. Daher haben wir das Thema „Gewalt“ zum Bestandteil von Gefährdungs-beurteilungen eines jeden Arbeitsplatzes gemacht. Auf unseren Internetportalen „Sichere Feuerwehr“ und „Sicherer Rettungsdienst“ bieten wir dafür u.a. Checklisten an, die es Arbeitgebern erleichtern eine derartige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen“, erklärt Gabriele Pappai, Geschäftsführerin der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Nach der umfassenden Evaluierung der Studienergebnisse soll vor allem das Thema Gewaltprävention nochmals verstärkt Eingang in die Aus- und Weiterbildung von Führungs- und Einsatzkräften finden. „Sprachlosigkeit ist kein probates Mittel zum Schutz unserer Feuerwehr- und Rettungskräfte. Stattdessen tragen wir mit geeigneten Maßnahmen zu ihrer Sicherheit bei. Dazu gehört ein passgenaues Aus- und Weiterbildungskonzept, damit die Kolleginnen und Kollegen präventiv im Umgang mit derartigen Gefahrenlagen geschult werden und entsprechende Handlungskompetenzen erlernen“, sagt Andreas Hemsing, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw.
Den kompletten Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt — Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften” finden Sie hier.