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Blei am Arbeitsplatz

Lücken im Arbeitsschutz aufdecken
Blei am Arbeitsplatz

Blei am Arbeitsplatz
Beim Bleisatz waren Schriftsetzer einst auch dem giftigen Schwermetall ausgesetzt. Foto: © Martin_P – stock.adobe.com

Beruf­skrankheit­en durch eine Vergif­tung mit Blei oder Bleiverbindun­gen wer­den nur noch sel­ten gemeldet beziehungsweise anerkan­nt. Arbeit­splätze, an denen Mitar­beit­er Blei aus­ge­set­zt sind, gibt es aber dur­chaus noch. Eine arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge inklu­sive Bio­mon­i­tor­ing kann dazu beitra­gen, frühzeit­ig Lück­en im Arbeitss­chutz aufzudeck­en und Erkrankun­gen durch eine chro­nis­che Bleibelas­tung vorzubeu­gen. Darauf weist die DGAUM hin.

Tritt Blei in Form von Stäuben, Dämpfen oder Rauchen auf, kann dies für die Gesund­heit gefährlich wer­den. Die Auf­nahme erfol­gt in erster Lin­ie über das Einat­men. Wird die Arbeit­shy­giene nicht peni­bel einge­hal­ten, kann der Gefahrstoff auch über den Magen-Darm-Trakt in den Kör­p­er gelan­gen. Bei langfristiger Belas­tung kann dies zu Abgeschla­gen­heit, Appetit­man­gel, chro­nis­chen Darmbeschw­er­den, Bauch­schmerzen, Anämie (Blu­tar­mut) oder ein­er Schädi­gung des Ner­ven­sys­tems führen. Die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin stuft in den „Tech­nis­chen Regeln für Gefahrstoffe“ met­allis­ches Blei als repro­duk­tion­stox­isch ein, also schädi­gend für die Fortpflanzungs­fähigkeit und prä­na­tale Entwicklung.

Welche Berufe sind betroffen?

Arbeit­splätze und Arbeits­be­din­gun­gen, die zu ein­er gesund­heits­ge­fährden­den Bleibelas­tung führen, sind vor allem in der Met­al­lver­ar­beitung anzutr­e­f­fen, beispiel­sweise in Blei­hüt­ten oder indus­triellen Anla­gen. Gefahr beste­ht ins­beson­dere, wenn Blei in met­allis­ch­er Form direkt gesägt, geschlif­f­en oder poliert wird, wie beim Abbürsten und Abbren­nen blei­haltiger Kor­ro­sion­ss­chutzanstriche auf Eisen­trägern und Ähn­lichem. Auch Beruf­s­grup­pen mit Reini­gungs- und Instand­hal­tungsar­beit­en (Blei als Löt­ma­te­r­i­al für Rohre und Drähte) oder Restau­ra­toren in der Glas­malerei (Bleiein­fas­sung von Glas­fen­stern) müssen mit ein­er Bleiex­po­si­tion rech­nen. Durch die Staubbe­las­tung auf Baustellen kön­nen zudem Beschäftigte betrof­fen sein, die nicht selb­st direkt mit dem Met­all arbeiten.

Belastung verringern

Um die Bleibelas­tung am Arbeit­splatz zu min­dern, sollte zunächst geprüft wer­den, ob der Ein­satz von Blei oder blei­halti­gen Verbindun­gen durch eine Änderung des Arbeitsver­fahrens kom­plett ver­mieden wer­den kann. Ist das nicht möglich, müssen tech­nis­che Maß­nah­men am Arbeit­splatz wie geschlossene Sys­teme oder Absaugein­rich­tun­gen umge­set­zt wer­den. Gegebe­nen­falls ist das Tra­gen von Schutzk­lei­dung und Atem­schutz notwendig sowie die spezielle Reini­gung der Arbeit­sklei­dung. Beson­ders wichtig ist die sorgfältige Arbeit­shy­giene: Essen, Trinken und Rauchen in Arbeits­bere­ichen sind tabu. Zudem sollte auf eine strik­te Tren­nung von Arbeits- und Pausen­bere­ichen geachtet werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Eine entsprechende arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge kann dazu beitra­gen, frühzeit­ig chro­nis­chen Bleibelas­tun­gen vorzubeu­gen. Bei der Pflichtvor­sorge ist das Messen des Blut­bleispiegels anzu­bi­eten. Sin­nvoll ist das Bio­mon­i­tor­ing, mit dem der Betrieb­sarzt genaue Hin­weise über die indi­vidu­elle Belas­tungssi­t­u­a­tion erhält und Schad­stoffe im Kör­p­er quan­ti­ta­tiv nach­weisen kann. Dadurch ist er in der Lage, zu geziel­ten Maß­nah­men beziehungsweise Stan­dards der all­ge­meinen ‧Arbeit­shy­giene zu berat­en und wertvolle Präven­tion­sar­beit zu leisten.

 www.dgaum.de

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