Die Europäische Kommission hat Beschränkungen für die Verwendung von 33 Stoffen in Bekleidung, Schuhen und anderen Textilwaren beschlossen. Die Stoffe verursachen Krebs oder beeinträchtigen die Fortpflanzungsfähigkeit. Die neuen Vorschriften werden in die REACH-Verordnung aufgenommen.
Die Maßnahmen zielen auf den Schutz vor Exposition gegenüber CMR-Chemikalien (Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden) ab, die insbesondere bei häufigem Kontakt mit der menschlichen Haut Gesundheitsschäden hervorrufen können.
Höchstwerte für die Verwendung der CMR-Stoffe
Die neuen Vorschriften legen Höchstwerte für die Verwendung der CMR-Stoffe in Bekleidung und Textilien fest; Produkte, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen unabhängig von ihrem Produktionsursprung in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.
Die Beschränkungen wurden auf der Grundlage wissenschaftlicher und technischer Empfehlungen der Europäischen Agentur für chemische Stoffe und nach umfassenden Konsultationen mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Sie treten 24 Monate nach Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Die Europäische Kommission will einen erläuternden Leitfaden zu den Einschränkungen herausbringen, der nach der Veröffentlichung im Amtsblatt hier verfügbar sein wird.