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Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus

Sicherheitshinweise von bvfa und DGUV
Löschen von Lithium-Ionen-Akkus

Löschen von Lithium-Ionen-Akkus
Foto: © deepagopi2011 - stock.adobe.com

Der Bun­desver­band Tech­nis­ch­er Brand­schutz e.V. (bvfa) hat in Zusam­me­nar­beit mit dem Sachge­bi­et Betrieblich­er Brand­schutz der DGUV eine drei­seit­ige Infor­ma­tion­ss­chrift zum Löschen von Lithi­um-Ionen-Akkus erstellt.

Bren­nende Lithi­um-Ionen-Akkus stellen eine große und nicht berechen­bare Gefahr dar. Brände von kleineren Lithi­um-Ionen-Akkus soll­ten daher unter dem Gesicht­spunkt der beson­deren betrieblichen Gegeben­heit­en nur von Brand­schutzhelfern auf Grund­lage der Gefährdungs­beurteilung und den fest­gelegten Maß­nah­men bekämpft werden.

Die Infor­ma­tion zeigt in fünf Kapiteln kom­pakt auf, welche Sicher­heit­shin­weise hier­bei zu beacht­en sind:

  1. Gefährdungs­beurteilung — STOP-Prinzip
  2. Brand­ver­hal­ten und mögliche Gefährdungen
  3. Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung — Eigenge­fährdung beachten
  4. Aufen­thalt im Gefährdungsbereich
  5. Feuer­löschein­rich­tun­gen und Brandbekämpfung

Direk­ter Link zur Infor­ma­tion­ss­chrift hier.

www.bvfa.de

 

 

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