Der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) hat in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz der DGUV eine dreiseitige Informationsschrift zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus erstellt.
Brennende Lithium-Ionen-Akkus stellen eine große und nicht berechenbare Gefahr dar. Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus sollten daher unter dem Gesichtspunkt der besonderen betrieblichen Gegebenheiten nur von Brandschutzhelfern auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und den festgelegten Maßnahmen bekämpft werden.
Die Information zeigt in fünf Kapiteln kompakt auf, welche Sicherheitshinweise hierbei zu beachten sind:
- Gefährdungsbeurteilung — STOP-Prinzip
- Brandverhalten und mögliche Gefährdungen
- Persönliche Schutzausrüstung — Eigengefährdung beachten
- Aufenthalt im Gefährdungsbereich
- Feuerlöscheinrichtungen und Brandbekämpfung
Direkter Link zur Informationsschrift hier.