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Arbeitsbedingte Schädigungen des Nervensystems durch organische Lösungsmittel

Berufskrankheiten: Neue Daten zur Beurteilung
Arbeitsbedingte Schädigungen des Nervensystems durch organische Lösungsmittel

Arbeitsbedingte Schädigungen des Nervensystems durch organische Lösungsmittel
Organische Lösungsmittel und deren Gemische können das Nervensystem schädigen und daher als Berufskrankheit anerkannt werden. Foto: © Giovanni Cancemi - stock.adobe.com

Organ­is­che Lösungsmit­tel oder deren Gemis­che kön­nen Polyneu­ropathie (Erkrankun­gen des periph­eren Ner­ven­sys­tems) oder Enzephalopathie (krankhafte Zustände des Gehirns) verur­sachen. Diese Erkrankun­gen kön­nen als Beruf­skrankheit anerkan­nt wer­den. Der Beruf­skrankheit-Report 1/2018 Report dient hier als fundierte Beurteilungs­grund­lage für Unfal­lver­sicherungsträger und medi­zinis­chen Sachver­ständi­ge. Die aktuelle Ver­sion wurde mit neuen Dat­en versehen.

Der in der drit­ten Auflage vor­liegende BK-Report 1317 ermöglicht eine qual­itäts­gesicherte Bear­beitung in Fällen mit Ver­dacht auf arbeits­be­d­ingt verur­sachte Schädi­gung des Ner­ven­sys­tems durch organ­is­che Lösungsmit­tel auf der Grund­lage tech­nis­chen und medi­zinis­chen Expertenwissens.

Der erste Teil der Pub­lika­tion bein­hal­tet Hin­weise zur Expo­si­tion mit speziellen Infor­ma­tio­nen zu Lösungsmit­teln und Gemis­chen, deren Neu­ro­tox­iz­ität nach aktuellem Erken­nt­nis­stand gesichert ist. Über­sicht­en über das Vorkom­men der Stoffe in ver­schiede­nen Branchen sowie Stoff­dossiers mit chemis­chen und physikalis­chen Dat­en, Gren­zw­erten und Auf­nah­mewe­gen sind dort zu find­en. Die Infor­ma­tio­nen sollen die im Einzelfall erforder­lichen Ermit­tlun­gen zu Art und Umfang möglich­er schädi­gen­der Ein­wirkun­gen unter­stützen und eine Gesamtwer­tung der Expo­si­tion ermöglichen.

Den zweit­en Schw­er­punkt bilden die Empfehlun­gen zur Begutach­tung. Sie wur­den von Sachver­ständi­gen unter­schiedlich­er Diszi­plinen mit umfan­gre­ichen Erfahrun­gen aus der Beobach­tung, Behand­lung und Beurteilung entsprechen­der Krankheit­en erarbeitet.

Der Anhang enthält zusät­zliche Infor­ma­tio­nen in Form bew­er­tender Zusam­men­fas­sun­gen von Lit­er­atur­dat­en zur neu­ro­tox­is­chen Wirkungss­chwelle einzel­ner Stoffe und Gemische.

Der BK 1317 — Polyneu­ropathie oder Enzephalopathie durch organ­is­che Lösungsmit­tel oder deren Gemis­che (BK-Report 1/2018) kann hier herun­terge­laden werden.

Hin­weis: Die sta­tis­tisch aus­gew­erteten Expo­si­tions­dat­en in der 3. Auflage des BK-Reports BK 1317 beziehen sich auss­chließlich auf den Daten­zeitraum von 2003 bis 2014. Infor­ma­tio­nen zu Arbeits­bere­ichen, in denen vor 2003 neu­ro­tox­is­che Lösemit­tel einge­set­zt wur­den, sowie Expo­si­tions­dat­en zu deren Bew­er­tung kön­nen der 2. Auflage (BK-Report 2/2007, link) ent­nom­men werden.

www.dguv.de/ifa

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