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Ist UV-Strahlung gut gegen COVID-19?

Bundesamt für Strahlenschutz klärt auf
Ist UV-Strahlung gut gegen COVID-19?

Ist UV-Strahlung gut gegen COVID-19?
Foto: © Romolo Tavani - stock.adobe.com

Derzeit kur­sieren Mel­dun­gen über einen möglichen Zusam­men­hang zwis­chen UV-Strahlung und der Eindäm­mung des Coro­na-Virus. Manch ein­er kön­nte daher auf die Idee kom­men, sich inten­siv­er UV-Strahlung auszuset­zen, um das Coro­na-Virus loszuw­er­den. Das Bun­de­samt für Strahlen­schutz klärt auf.

Was bei diesen Mel­dun­gen oft nicht deut­lich gesagt wird: Es geht hier allein um die Keim­frei­heit von Ober­flächen oder Sachen, es geht nicht um eine Abtö­tung des Virus auf oder in Lebe­we­sen. Das BfS weist daher darauf hin, dass UV-Strahlung nicht zur Heilung von COVID-19 geeignet ist.

Künstliche UV-C-Strahlung kann Oberflächen entkeimen, keine Menschen

Wird über UV-Strahlung in Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus gesprochen, ist UV-C-Strahlung gemeint. Dass UV-C-Strahlung Viren und Bak­te­rien abtötet, ist all­ge­mein bekannt.

Man kann UV-C-Strahlung kün­stlich erzeu­gen und so die Vorzüge nutzen: Zur Entkeimung wer­den stan­dard­mäßig UV-C-Lam­p­en einge­set­zt – zum Beispiel an ster­il zu hal­tenden Arbeit­splätzen von Laboren oder in Entkeimungsan­la­gen für Teiche oder andere Gewäss­er. Auch im Kampf gegen Coro­na kom­men diese Lam­p­en zum Ein­satz, um Ober­flächen wie etwa in Flugzeu­gen von diesem Virus zu befreien.

Natürliche UV-C-Strahlung erreicht Erdoberfläche nicht

UV-C-Strahlung kommt auch von der Sonne – eben­so wie UV-A- und UV-B-Strahlung. Aber die beson­ders energiere­iche UV-C-Strahlung wird von der Erdat­mo­sphäre voll­ständig aus­ge­filtert, sodass natür­liche UV-C-Strahlung die Erdober­fläche nicht erre­icht – nur so kon­nte Leben auf der Erde entstehen.

Wer denkt, Son­nen­strahlen wür­den den Virus in uns abtöten und damit COVID-19 heilen, irrt. Im Gegen­teil: UV-Strahlung kann unter anderem dazu führen, dass die kör­pereigene Immunab­wehr unter­drückt wird. Wer krank ist, sollte darum bess­er nicht in die pralle Sonne – egal bei welch­er Erkrankung.

UV-C-Strahlung ist schädlich für den Menschen

Hinzu kommt: UV-C-Strahlung ist wie UV-A- und UV-B-Strahlung schädlich für den Men­schen. Keines­falls sollte man in UV-C-Lam­p­en hinein­se­hen, darunter ste­hen oder auch nur Kör­perteile darunter hal­ten. Denn:

  • UV-C-Strahlung kann auf ähn­liche Art und Weise wie UV-B-Strahlung das Erbgut schädi­gen und ist darum wie auch UV-A- und UV-B-Strahlung kreb­ser­re­gend für den Men­schen. Und das schon bei niedrigeren Inten­sitäten als den für eine Entkeimung notwendigen.
  • UV-C-Strahlung kann unter­schiedliche gesund­heitss­chädliche Wirkun­gen in den Augen und auf der Haut verursachen: 
    • Auge: UV-C-Strahlung kann das Ober­flächengewebe des Auges schädi­gen. Stu­di­en über die verse­hentliche Expo­si­tion des Auges mit Werten, die über den Gren­zw­erten liegen, ergeben zwar im All­ge­meinen, dass die Augen­symp­tome in der Regel inner­halb von etwa ein­er Woche abklin­gen. Bei hoher Expo­si­tion kön­nen die Augen­prob­leme jedoch viel länger beste­hen bleiben.
    • Haut: UV‑C wird haupt­säch­lich von der Horn­schicht der men­schlichen Epi­der­mis (Ober­haut) absorbiert. Die akuten Auswirkun­gen auf die Haut, wie beispiel­weise Ery­theme (Son­nen­brände), sind als vorüberge­hende Erschei­n­un­gen bekannt.

Wed­er für die Bestrahlungsstärke noch für die Dosis (Bestrahlungsstärke mul­ti­pliziert mit der Expo­si­tion­szeit) von UV-C-Strahlung – und eben­so von UV-B- und UV-A-Strahlung – gibt es einen Schwellen­wert, unter dem man sich­er vor den Langzeitwirkun­gen auf Augen und Haut geschützt ist.

www.bfs.de

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