Derzeit kursieren Meldungen über einen möglichen Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und der Eindämmung des Corona-Virus. Manch einer könnte daher auf die Idee kommen, sich intensiver UV-Strahlung auszusetzen, um das Corona-Virus loszuwerden. Das Bundesamt für Strahlenschutz klärt auf.
Was bei diesen Meldungen oft nicht deutlich gesagt wird: Es geht hier allein um die Keimfreiheit von Oberflächen oder Sachen, es geht nicht um eine Abtötung des Virus auf oder in Lebewesen. Das BfS weist daher darauf hin, dass UV-Strahlung nicht zur Heilung von COVID-19 geeignet ist.
Künstliche UV-C-Strahlung kann Oberflächen entkeimen, keine Menschen
Wird über UV-Strahlung in Zusammenhang mit dem Corona-Virus gesprochen, ist UV-C-Strahlung gemeint. Dass UV-C-Strahlung Viren und Bakterien abtötet, ist allgemein bekannt.
Man kann UV-C-Strahlung künstlich erzeugen und so die Vorzüge nutzen: Zur Entkeimung werden standardmäßig UV-C-Lampen eingesetzt – zum Beispiel an steril zu haltenden Arbeitsplätzen von Laboren oder in Entkeimungsanlagen für Teiche oder andere Gewässer. Auch im Kampf gegen Corona kommen diese Lampen zum Einsatz, um Oberflächen wie etwa in Flugzeugen von diesem Virus zu befreien.
Natürliche UV-C-Strahlung erreicht Erdoberfläche nicht
UV-C-Strahlung kommt auch von der Sonne – ebenso wie UV-A- und UV-B-Strahlung. Aber die besonders energiereiche UV-C-Strahlung wird von der Erdatmosphäre vollständig ausgefiltert, sodass natürliche UV-C-Strahlung die Erdoberfläche nicht erreicht – nur so konnte Leben auf der Erde entstehen.
Wer denkt, Sonnenstrahlen würden den Virus in uns abtöten und damit COVID-19 heilen, irrt. Im Gegenteil: UV-Strahlung kann unter anderem dazu führen, dass die körpereigene Immunabwehr unterdrückt wird. Wer krank ist, sollte darum besser nicht in die pralle Sonne – egal bei welcher Erkrankung.
UV-C-Strahlung ist schädlich für den Menschen
Hinzu kommt: UV-C-Strahlung ist wie UV-A- und UV-B-Strahlung schädlich für den Menschen. Keinesfalls sollte man in UV-C-Lampen hineinsehen, darunter stehen oder auch nur Körperteile darunter halten. Denn:
- UV-C-Strahlung kann auf ähnliche Art und Weise wie UV-B-Strahlung das Erbgut schädigen und ist darum wie auch UV-A- und UV-B-Strahlung krebserregend für den Menschen. Und das schon bei niedrigeren Intensitäten als den für eine Entkeimung notwendigen.
- UV-C-Strahlung kann unterschiedliche gesundheitsschädliche Wirkungen in den Augen und auf der Haut verursachen:
- Auge: UV-C-Strahlung kann das Oberflächengewebe des Auges schädigen. Studien über die versehentliche Exposition des Auges mit Werten, die über den Grenzwerten liegen, ergeben zwar im Allgemeinen, dass die Augensymptome in der Regel innerhalb von etwa einer Woche abklingen. Bei hoher Exposition können die Augenprobleme jedoch viel länger bestehen bleiben.
- Haut: UV‑C wird hauptsächlich von der Hornschicht der menschlichen Epidermis (Oberhaut) absorbiert. Die akuten Auswirkungen auf die Haut, wie beispielweise Erytheme (Sonnenbrände), sind als vorübergehende Erscheinungen bekannt.
Weder für die Bestrahlungsstärke noch für die Dosis (Bestrahlungsstärke multipliziert mit der Expositionszeit) von UV-C-Strahlung – und ebenso von UV-B- und UV-A-Strahlung – gibt es einen Schwellenwert, unter dem man sicher vor den Langzeitwirkungen auf Augen und Haut geschützt ist.