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DIN 14675 Brandmeldeanlagen überarbeitet und gesplittet

Überarbeitet und gesplittet
Die Norm DIN 14675 Brandmeldeanlagen

Die Norm DIN 14675 Brandmeldeanlagen
Die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen wurde kürzlich neu veröffentlicht. Foto: © animaflora - stock.adobe.com

Die Norm DIN 14675 wurde über­ar­beit­et und, in zwei Teilen ges­plit­tet, neu veröf­fentlicht. In die Über­ar­beitung der Nor­men­rei­he flossen darüber hin­aus zahlre­iche Erfahrun­gen aus der prak­tis­chen Anwen­dung ein.

Die neue Norm DIN 14675–1 beschreibt den Auf­bau und Betrieb von Brand­meldean­la­gen, während die DIN 14675–2 Anforderun­gen an Fach­fir­men definiert. Fes­ter Bestandteil der bei­den Nor­menteile ist das Phasen­mod­ell vom Brand­melde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instand­hal­tung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 über­nom­men wurden.

DIN 14675, Teil 1: Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt

Im Teil 1 der Nor­men­rei­he wur­den unter anderem Begriffs­de­f­i­n­i­tio­nen angepasst und ergänzt. Darüber hin­aus wur­den die Anforderun­gen an das Brand­melde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpas­sun­gen bzgl. des Auf­stel­lorts der Brand­melderzen­trale vorgenom­men. Auch dem The­ma Betreiberver­ant­wor­tung schenkt die DIN 14675–1 mehr Bedeu­tung als bisher.

Zur Erle­ichterung der Doku­men­ta­tion von Brand­melde- und Sprachalar­man­la­gen wur­den die Muster der jew­eili­gen Anla­genbeschrei­bung im Anhang der Norm aktu­al­isiert. Ein neuer infor­ma­tiv­er Anhang enthält Hin­weise zu den Tech­nis­chen Anschluss­be­din­gun­gen der Feuer­wehren (TAB). Hier­durch ergibt sich nun die Chance, die bun­desweit über 500 TAB zu vere­in­fachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.

DIN 14675, Teil 2: Vorgaben bezüglich der Zertifizierung von Fachfirmen

Die Vor­gaben bezüglich der Zer­ti­fizierung von Fach­fir­men wur­den aus dem bish­eri­gen Anhang L der DIN 14675:2012–04 in den Teil 2 der Nor­men­rei­he über­führt und konkretisiert. Unter anderem wur­den den Min­destqual­i­fika­tio­nen für die ver­ant­wortliche Per­son die jew­eili­gen Qual­i­fika­tion­sstufen nach dem europäis­chen Qual­i­fika­tion­srah­men für lebenslanges Ler­nen (EQR) zugeordnet.

Der Kom­pe­ten­z­nach­weis für Fach­fir­men nach DIN 14675–2 wird durch eine akkred­i­tierte Prüf­stelle aus­gestellt und muss regelmäßig über­prüft wer­den. Zum Erhalt der Zer­ti­fizierung sind u.a. regelmäßige Auf­frischungss­chu­lun­gen bezo­gen auf nor­ma­tive Änderun­gen erforderlich.

Die Aufteilung der neuen DIN 14675 erfol­gte gemäß einem Beschluss des deutschen Rats zur Kon­for­mitäts­be­w­er­tung (DIN Kon­Rat). Nach der europäis­chen Dien­stleis­tungsnorm DIN EN 16763:2017–04 sollen Anwen­dungsnor­men jew­eils in zwei Teile aufgeteilt werden.

www.dgwz.de

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