In der Gefährdungsbeurteilung müssen seit dem Jahr 2013 explizit auch psychische Belastungen erfasst und beurteilt werden. Das erscheint in vielen Firmen immer noch wie eine Pflichtübung: Zum einen mangelt es am „Gewusst-wie“, zum anderen bestehen Zweifel am Sinn und Nutzen, da psychische Beschwerden oft als individuelle Probleme angesehen werden.
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