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Checkliste zur praxisnahen Überprüfung von Laserbearbeitungsmaschinen

Checkliste zur praxisnahen Überprüfung
Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen

Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen
Laserschneideanlagen werden in der Industrie häufig eingesetzt. Foto: © industrieblick - stock.adobe.com

Nationale und europäis­che Auf­sichts­be­hör­den kön­nen for­t­an die Sicher­heit von Laser­bear­beitungs­maschi­nen prax­is­nah über­prüfen. Und zwar mit der „Check­liste für die Bew­er­tung der Sicher­heit von Laser­bear­beitungs­maschi­nen“, die der Arbeit­skreis „Sichere Laser­bear­beitungs­maschi­nen“ entwick­elt hat.

Der Arbeit­skreis set­zt sich aus Exper­tin­nen und Experten der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA), Auf­sichts­be­hör­den, Beruf­sgenossen­schaften, Unternehmen und Forschungsin­sti­tuten zusammen.

Überprüfung sicherheitstechnischer Anforderungen

Hin­ter­grund der Entwick­lung der Check­liste war der, dass es bis­lang keine Tools gab, mit denen die Behör­den den Markt überwachen kon­nten. Somit kon­nten sie nicht über­prüfen, ob sicher­heit­stech­nis­che Anforderun­gen von Laser­bear­beitungs­maschi­nen einge­hal­ten wer­den. Es wer­den zunehmend Laser­bear­beitungs­maschi­nen auf Indus­triemessen und im Inter­net präsen­tiert, die nicht den Anforderun­gen der Maschi­nen­richtlin­ie und den dazuge­höri­gen har­mon­isierten Nor­men entsprechen. Daher war das Entwick­eln eines solchen Hil­f­s­mit­tels zur prax­is­na­hen Über­prü­fung notwendig.

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