Nationale und europäische Aufsichtsbehörden können fortan die Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen praxisnah überprüfen. Und zwar mit der „Checkliste für die Bewertung der Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen“, die der Arbeitskreis „Sichere Laserbearbeitungsmaschinen“ entwickelt hat.
Der Arbeitskreis setzt sich aus Expertinnen und Experten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften, Unternehmen und Forschungsinstituten zusammen.
Überprüfung sicherheitstechnischer Anforderungen
Hintergrund der Entwicklung der Checkliste war der, dass es bislang keine Tools gab, mit denen die Behörden den Markt überwachen konnten. Somit konnten sie nicht überprüfen, ob sicherheitstechnische Anforderungen von Laserbearbeitungsmaschinen eingehalten werden. Es werden zunehmend Laserbearbeitungsmaschinen auf Industriemessen und im Internet präsentiert, die nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie und den dazugehörigen harmonisierten Normen entsprechen. Daher war das Entwickeln eines solchen Hilfsmittels zur praxisnahen Überprüfung notwendig.