Brandmeldeanlagen sind wichtiger Bestandteil des abwehrenden Brandschutzes. Ist das Feuer einmal ausgebrochen, ist es sehr wichtig, es kurz nach seiner Entstehung zu erkennen und zu melden, um dann eine Bekämpfung einzuleiten. Was ist zu beachten und welche grundsätzlichen Anforderungen gibt es?
Erstes Schutzziel einer Brandmeldeanlage ist die schnelle Erkennung eines Brandes. Anschließend müssen die betroffenen Personen – ebenso schnell – alarmiert werden. Durch Brandmeldeanlagen wird ein schnelles Eingreifen der hilfeleistenden Stellen (hier der Feuerwehr) gewährleistet. Zudem werden zeitnah automatisch Betriebs- und Brandschutzeinrichtungen angesteuert. Hilfreich ist auch, dass durch Brandmeldeanlagen eine eindeutige Lokalisierung des Brandes möglich ist.
Abbildung 1 zeigt eine typische Brandverlaufs- und Schadenskurve unter den Aspekten einer automatischen Brandmeldeanlage oder der manuellen Auslösung per Telefon. Die Grafik zeigt klar die Vorteile einer automatischen Brandmeldeanlage (BMA). Eine frühzeitige Reaktion der automatischen BMA begrenzt erheblich den Brandschaden. Außerdem verkürzt die automatische Alarmierung die Interventionszeit der Feuerwehr. Hier hat der frühzeitige Löschbeginn eine erheblich kürzere Löschdauer zur Folge. Es entsteht ein geringerer Brandschaden bei den Löscharbeiten.
Wer fordert eine BMA?
Zunächst muss gesagt werden, dass es BMA für Personen und Sachwertschutz gibt. BMA können vom Bauordnungsamt gefordert werden. Im Übrigen können sie als Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden. Oft verlangen Versicherungen oder Betreiber den Einbau einer automatischen BMA um den Sachwertschutz zu gewährleisten.
Aufbau und Betrieb von BMA
Wie vieles im Leben ist auch der Umgang mit BMA genormt. Hier als kurze Aufzählung die geltenden Vorschriften und Normen:
- Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW),
- VDE 0833 T1 und 2 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall),
- DIN 14675 (Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb),
- LAR (Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen),
- VDS 2095 (VDS-Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen).
Bestandteile einer BMA
BMA’s gliedern sich in folgende Hauptbestandteile:
Zum Einen gibt es eine Brandmeldezentrale, in der die automatischen Brandmeldesignale zusammenfließen. Gemeldet wird der eigentliche Brand durch die so genannten Brandmelder, die in der Praxis häufig zu Meldegruppen zusammen gefasst werden. Wichtig ist natürlich auch eine Notstromversorgung, die einen Betrieb der BMA auch nach Zusammenbruch der regulären Stromversorgung ermöglicht. Vor dem Unternehmensbetrieb muss ein Feuerwehrschlüsselkasten mit Freischaltelement vorhanden sein, damit die Feuerwehr ungehinderten Zugang auf das Betriebsgelände hat. Zur Alarmierung der Feuerwehr braucht man Übertragungseinrichtungen. Um die Mitarbeiter im Betrieb zu informieren sind optische oder akustische Signalgeber von Nöten. Generell bedarf es einer Steuereinheit für die Vielzahl der auszuführenden Aktionen. Ein sogenannter Meldedrucker dokumentiert die Vorgänge.
Automatische Brandmelder
Automatische Brandmelder erkennen Brände – wie der Name schon sagt – automatisch und leiten diese Information an die Brandmeldezentrale weiter. Wichtig ist also, dass der Brandmelder den Brand frühzeitig und sicher erkennt.
Abbildung 2 zeigt typische Verbrennungsprodukte, die zur frühzeitigen Branderkennung nutzbar sind.
Übersicht über Brandmelderarten
Wie wir im vorherigen Kapitel gesehen haben, eignen sich verschiedene Verbrennungsprodukte hervorragend dazu, Brände automatisch zu erkennen und weiter zu leiten. Um eben exakt auf die Symptomatik des Brandes zu reagieren, wurden verschiedene Brandmelderarten entwickelt, die in der Abbildung 3 dargestellt werden.
Generell sollten immer optische Rauchmelder, sogenannte ORM’s, eingesetzt werden, da sie zu den schnellsten Meldertypen zählen.
Übrigens: Einige Rauchmeldertypen können bei bestimmten Umgebungen oder bestimmten Brandlasten nicht eingesetzt werden. Hierbei sollte man auf mögliche Täuschungsgrößen achten. Das Brandgut muss eben zum Meldertyp passen. Tabelle 1 zeigt hier verschiedene Beispiele:
Alarmierungs- und Steuereinrichtungen
Hierzu gehören beispielsweise automatische Telefonwählgeräte. Sie „organisieren“ den Feueralarm zur Feuerwehr und geben Störungsmeldungen zu einer (hoffentlich) ständig besetzten Stelle – den Leitständen – weiter. Hierbei handelt es sich um sogenannte Direktleitungen.
Steuereinrichtungen gibt es für Löscheinrichtungen, Feststellanlagen für Feuerschutzklappen und Brandschutztüren, Rauchabzugsanlagen, zur Freischaltung des Feuerwehrschlüsseldepots und für Lüftungsanlagen.
Feuerwehrbedienfeld
Bei Brandmeldeanlagen mit Alarmweiterleitung zur Feuerwehr muss ein sogenanntes Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 vorgesehen sein. Der Anschluss des Feuerwehrbedienfeldes an die Brandmeldeanlage ist in der DIN 14675 Anhang D festgelegt. Das Feuerwehrbedienfeld dient zur einfachen Handhabung aller möglichen Brandmeldeanlagen durch die Feuerwehr.
Feuerwehrschlüsseldepot
Die Feuerwehr muss den Brandherd erreichen und muss Zugang zum Betriebsgelände haben. Das Feuerwehrschlüssel-depot ist also notwendig, wenn eine Brandmeldeanlage zur Feuerwehr durchgeschaltet ist. Besagtes Depot befindet sich meist am Eingang zum Firmengelände und kann von der Feuerwehr im Ernstfall problemlos genutzt werden.
Feuerwehrlaufkarten
Es brennt!!! Aber wie kommt die Feuerwehr zum Brandherd??? Hier hilft die Feuerwehrlaufkarte, die der Feuerwehr von der BMA vorgegeben wird. Sie muss – und das ist klar – immer aktuell sein. Sie ist laut DIN 14675 Abschnitt 10.2 Bestandteil der Brandmeldezentrale und muss in einem speziellen Feuerwehr-Laufkartenkasten in unmittelbarer Nähe der Brandmeldezentrale deponiert werden.
Dipl.-Ing. Thomas Bosselmann
Unsere Webinar-Empfehlung
22.02.24 | 10:00 Uhr | Das Bewusstsein für die Risiken von Suchtmitteln am Arbeitsplatz wird geschärft, der Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb wird reflektiert, sodass eine informierte Entscheidung über Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz…
Teilen: