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Gefahr gebannt

In der EU muss niemand mehr durch DCM-Abbeizer sterben
Gefahr gebannt

Gefahr gebannt
Für alle Beschichtungen, die in der Vergangenheit mit dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln entfernt wurden, sind inzwischen geeignete dichlormethanfreie Abbeizmittel erhältlich. Foto: EASCR
Mit dem 6. Juni 2012 ist auch die let­zte Frist für die Ver­wen­dung von dichlormethanhalti­gen Abbeizmit­teln abge­laufen: Seit­dem dür­fen in den EU-Mit­gliedsstaat­en gewerbliche Ver­wen­der, beispiel­sweise Maler­be­triebe, diese Abbeiz­er nicht mehr einsetzen.

Bere­its ab 6. Dezem­ber 2011 durften Farbabbeiz­er, die Dichlormethan (DCM) in ein­er Konzen­tra­tion von 0,1 % oder mehr enthiel­ten, nicht mehr in den Verkehr gebracht wer­den; für Her­steller und Impor­teure griff das Ver­bot für diese Abbeiz­er-For­mulierun­gen noch ein Jahr früher, schon am 6. Dezem­ber 2010.

Die Grund­lage für das in allen Mit­gliedsstaat­en der Europäis­chen Union gültige Ver­bot lieferte die Entschei­dung des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur „Änderung der Richtlin­ie 76/769/EWG in Bezug auf Beschränkun­gen des Inverkehrbrin­gens und der Ver­wen­dung von Dichlormethan“.
EU-weites Ver­bot
„Es ist ein gutes Ergeb­nis, dass in Europa nie­mand mehr diesem großen Gefahren­po­ten­tial aus­ge­set­zt ist“, sagt Dr. Ger­ald Alt­nau, Vor­sitzen­der von EASCR, einem europäis­chen Ver­band, der sich inten­siv für den Ein­satz DCM-freier Abbeiz­er engagiert hat. Mit leicht skep­tis­chem Unter­ton fügt er dann allerd­ings hinzu: „Hof­fentlich bleibt das auch so.“ Hin­ter­grund für dieses EU-weite Ver­bot ist, dass es bei Arbeit­en mit DCM-Abbeiz­ern in der Ver­gan­gen­heit immer wieder schwere Unfälle bis hin zu Todes­fällen gab, sowohl im pri­vat­en als auch im gewerblichen Bere­ich. DCM ver­dun­stet sehr schnell, wirkt wie ein Narkosemit­tel und kann zur Bewusst­losigkeit und im schlimm­sten Fall zum Tode führen. DCM-Dämpfe sind schw­er­er als Luft und verbleiben somit am Ver­ar­beitung­sort, falls nicht für inten­sives Durch­lüften gesorgt wird. Wird der Ver­wen­der an einem solchen Arbeit­splatz bewusst­los, beste­ht die Gefahr des Erstick­ens. Für DCM beste­ht zudem der Ver­dacht auf kreb­serzeu­gende Wirkung.
„Es ist auch ein gutes Zeichen, dass bish­er kein Mit­gliedsstaat eine Aus­nah­meregelung für sein Hoheits­ge­bi­et erteilt hat. Zumin­d­est hat die Kom­mis­sion bis­lang auf keine dies­bezügliche Anzeige eines EU-Lan­des hingewiesen“, so Alt­nau. Grund­sät­zlich kann ein Mit­gliedsstaat Aus­nah­men von diesem DCM-Abbeiz­erver­bot zulassen, allerd­ings nur für speziell geschulte gewerbliche Anwen­der. Gle­ichzeit­ig sind dafür umfassende Maß­nah­men zur Gewährleis­tung des Gesund­heits- und Per­so­n­en­schutzes einzuhal­ten, nachzuweisen und staatlich­er­seits zu kon­trol­lieren. Arbeit­splatz­gren­zw­erte und Vorschriften über Schutz­maß­nah­men, die beim Ver­ar­beit­en von DCM-Abbeiz­ern zu befol­gen waren, gab es auch bere­its vor dem Ver­bot, nur wur­den diese in der Regel ignori­ert. – Eine Aus­nah­meregelung ist der EU-Kom­mis­sion offiziell anzuzeigen, die dies dann veröffentlicht.
„Prinzip­iell kann jedes Land diese Aus­nah­megenehmi­gung zu jedem beliebi­gen Zeit­punkt erlassen – also auch noch nach Jahren“, begrün­det Ger­ald Alt­nau seine zuvor angedeutete Skep­sis. „Dabei wurde offiziell fest­gestellt, dass sich alle Beschich­tun­gen inzwis­chen prob­lem­los mit geeigneten dichlormethanfreien Abbeizmit­teln ent­fer­nen lassen. Eine Rück­kehr zur Dichlormethan-Gefahr wäre somit äußerst fatal“, meint er und emp­fiehlt hierzu einen Blick auf die DCM-Unfall­sta­tis­tik, sys­tem­a­tisch doku­men­tiert auf der Web­site www.eascr.com.
Todes­fälle dokumentiert
Die Unfall­sta­tis­tik auf der EASCR-Web­site weist ins­ge­samt 781 Unfälle – davon allein 71 Todes­fälle – beim Umgang mit DCM-Abbeiz­ern aus. Hierunter sind auch 13 Todes­fälle aus den USA in den Jahren 2000 bis 2011, durchgängig aufge­treten im pro­fes­sionellen Bere­ich beim Abbeizen von Bade­wan­nen mit DCM-halti­gen Mit­teln. Die erst Anfang dieses Jahres dazu veröf­fentlichte Unter­suchung amerikanis­ch­er Gesund­heit­sor­gan­i­sa­tio­nen richtet in den USA erst­mals den Fokus auf die Gefährdung durch DCM-Abbeiz­er. Die Studie weist auch darauf hin, dass dichlormethanhaltige Abbeiz­er heute nach wie vor selb­st für den Do-it-Your­self-Bere­ich in vie­len US-amerikanis­chen Verkauf­s­re­galen ange­boten wer­den. Gefordert wird eine umfassende Aufk­lärungskam­pagne über die Gefahren von Dichlormethan und die erforder­lichen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Europa ist mit dem DCM-Abbeiz­erver­bot inzwis­chen deut­lich weit­er, allerd­ings waren dem viele Schritte und Ini­tia­tiv­en voraus­ge­gan­gen. Auch hier hat­te die über­wiegende Mehrheit der Maler­be­triebe nicht das notwendi­ge Wis­sen, wie sie ihre Mitar­beit­er vor den DCM-Gefahren adäquat schützen soll­ten, was zudem noch sehr viel teur­er ist als bei DCM-freien Pro­duk­ten. Die Ken­nt­nis über alter­na­tive Pro­duk­te war häu­fig gar nicht vorhan­den. Um diese Infor­ma­tion­slücke zu schließen, hat­ten führende europäis­che Her­steller von anwen­der­fre­undlichen Abbeiz- und Reini­gungsmit­teln Ende Jan­u­ar 2006 EASCR gegrün­det. Der Ver­band hat­te sich zum Ziel geset­zt, Unternehmen, Behör­den und Ver­brauch­er über die Gefahren beim Arbeit­en mit dichlormethanhalti­gen Abbeiz­ern aufzuk­lären und wirk­same, sichere Alter­na­tiv­en europaweit bekan­nt zu machen, deren Entwick­lung und Mark­te­in­führung zu fördern. Die EASCR-Web­site bietet hierzu umfan­gre­iche, ständig aktu­al­isierte Informationen.
„Mit dem Inkraft­treten des DCM-Abbeiz­erver­bots ist eines der großen Ziele von EASCR erre­icht. Damit wird unser Engage­ment allerd­ings keines­falls über­flüs­sig“, resümiert Ger­ald Alt­nau: „Farbabbeiz­er enthal­ten immer Lösemit­tel. Auch wenn DCM hier­für nicht mehr ver­wen­det wer­den darf, heißt dies keines­falls, dass alle anderen For­mulierun­gen unge­fährlich wären. Abbeiz­er sind immer auch chemis­che Pro­duk­te, die so reak­tiv sein müssen, dass sie Far­bober­flächen angreifen. Zurzeit machen wir uns im Ver­band darüber Gedanken, wie man Abbeiz­er-For­mulier­ern und Anwen­dern bei der Auswahl der Lösemit­tel helfen kann, um effek­tive Abbeiz­er mit möglichst geringem Risiko zu entwick­eln oder zu erken­nen. Das Wis­sen über die ver­wen­de­ten Sub­stanzen wird durch REACH immer umfan­gre­ich­er und sollte darum auch genutzt wer­den. – Und natür­lich wer­den wir die Umset­zung des DCM-Abbeiz­erver­bots in den einzel­nen EU-Mit­glied­staat­en auch weit­er­hin aufmerk­sam verfolgen.“
Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Dr. Ger­ald G. Alt­nau EASCR Euro­pean Asso­ci­a­tion for Safer Coat­ings Removal www.eascr.com Tel.: 0171–9919831 E‑Mail: Gerald.Altnau@eascr.com
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