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Neue DGUV-Broschüre "Gestaltung von Kommunikationsbereichen im Büro"

Büros für den Austausch ideal gestalten
Kommunikationsbereiche in Büros schaffen

Kommunikationsbereiche in Büros schaffen
© Shridhar Guptar/Unsplash

Büros müssen heute alles kön­nen: Je nach Anlass sind sie Raum für konzen­tri­ertes Arbeit­en, angeregte Diskus­sio­nen, kol­le­giale Zusam­menkün­fte. Neben Flächen für die reine Bild­schir­mar­beit sind auch Kom­mu­nika­tions­bere­iche vorzuse­hen. Dort kön­nen Beschäftigte für den geziel­ten oder spon­ta­nen Aus­tausch zusam­menkom­men. Dies kön­nen Sit­z­land­schaften, Mit­tel­zo­nen oder Räume für Work­shops sein. Je nach Bürokonzept kön­nen Kom­mu­nika­tions­bere­iche in Büroland­schaften inte­gri­ert oder in sep­a­rat­en Räum­lichkeit­en ein­gerichtet wer­den. Die Art, wie sie beschaf­fen sein müssen, ergibt sich aus ihrer Funk­tion und der Art der Tätigkeit, die darin stat­tfind­en soll.

Wie Unternehmen gute Bedin­gun­gen für den Aus­tausch schaf­fen kön­nen, erläutert die neue Broschüre “Gestal­tung von Kom­mu­nika­tions­bere­ichen im Büro”.

Anforderungen an Ergonomie

Cowork­ing Spaces, Busi­ness Hotels oder Open Space Offices — mod­erne Bürokonzepte wie diese sehen vor, dass Kom­mu­nika­tions­bere­iche und Büros mit Bild­schir­mar­beit­splätzen räum­lich voneinan­der getren­nt oder miteinan­der ver­bun­den ein­gerichtet sind. “Ist alles in einem einzi­gen Raum unterge­bracht, ist gute Pla­nung uner­lässlich”, sagt Andreas Stephan von der VBG, Leit­er des Sachge­bi­ets Büro im Fach­bere­ich Ver­wal­tung der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV). “Kom­mu­nika­tion kann die Konzen­tra­tion stören. Daher ist auf geeignete Schir­mung und aus­re­ichend Abstand zwis­chen Kom­mu­nika­tion­szo­nen und Büroflächen zu achten.”

Je nach­dem, wie lange sich Beschäftigte in den Kom­mu­nika­tions­bere­ichen aufhal­ten, soll­ten Möbel und Arbeitsmit­tel den ergonomis­chen Anforderun­gen genü­gen. Gün­stig sind Möbel, die den Wech­sel zwis­chen Sitzen und Ste­hen fördern. Die Anforderun­gen zur ergonomis­chen Gestal­tung von Bild­schir­mar­beit­splätze wer­den in der DGUV Regel Branche Büro­be­triebe erläutert.

Mit Beleuchtung gestalten

Für die Beleuch­tung gel­ten grund­sät­zlich die gle­ichen Anforderun­gen wie für Bild­schir­mar­beit­splätze. „Ein Raum, der dem direk­ten Aus­tausch von Men­schen vor­be­hal­ten ist, macht jedoch ein paar Beson­der­heit­en in Bezug auf die Beleuch­tung notwendig“, so Andreas Stephan. Gesichter und ver­tikale Flächen wie beispiel­sweise Flipcharts soll­ten aus­re­ichend aufge­hellt sein. Beschäftigte, ins­beson­dere jene mit Hörein­schränkun­gen, kön­nen Mimik und Gestik so bess­er erken­nen. Tief­s­trahlende Leucht­en wie zum Beispiel Spots sind ungün­stig. Zusät­zliche Steh- oder Tis­chlam­p­en kön­nen helfen den jew­eili­gen räum­lichen Charak­ter zu unter­stützen und zum Beispiel für einen wohn­lichen Charak­ter sorgen.

Inklusion und Verkehrssicherheit beachten

Alle Arbeit­splätze müssen grund­sät­zlich so gestal­tet sein, dass Verkehrs- und Fluchtwege einge­hal­ten wer­den. Das gilt auch für Kom­mu­nika­tions­bere­iche. Damit auch Beschäftigte mit Behin­derun­gen sich­er und gesund ihrer Arbeit nachge­hen kön­nen, müssen Kom­mu­nika­tions­bere­iche aus­re­ichend bemessen sein, um Platz zu bieten für bre­it­ere Verkehr­swege sowie Hil­f­s­mit­tel wie zum Beispiel Roll­stuhl oder Assistenzhund.
Infor­ma­tio­nen zur Gestal­tung von Kon­ferenz- und Besprechungsräu­men enthält zusät­zlich die DGUV Infor­ma­tion 215–441 “Büro­raum­pla­nung”.

Quelle: DGUV

 

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