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Geschlechtergerechter Arbeitsschutz

Frauen und Männer - alle gleich?
Geschlechtergerechter Arbeitsschutz

Geschlechtergerechter Arbeitsschutz
Foto: © Photobank – stock.adobe.com
Obwohl Arbeitss­chutz und Präven­tion the­o­retisch geschlecht­sneu­tral sein soll­ten, führt diese Aus­rich­tung nicht zwangsläu­fig zu Geschlechterg­erechtigkeit. Stattdessen entste­hen blinde Fleck­en in Bezug auf geschlechtsspez­i­fis­che Belange. Wie funk­tion­iert geschlechterg­erechter Arbeitsschutz?

Arbeitss­chutz geschlechterg­erecht zu betra­cht­en ist men­schen­gerecht. In der Regel wer­den im Arbeitss­chutz biol­o­gis­che Unter­schiede der Geschlechter, soweit sie sich im Regel­w­erk wiederfind­en, berück­sichtigt. Auswirkun­gen auf die Beschäf­ti­gungs­ge­sund­heit auf­grund gesellschaftlich zugeschrieben­er Geschlechter­rollen wer­den aber meist ver­nach­läs­sigt. Das bet­rifft uns dann alle.

Das Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) hat zum Ziel, Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz der Beschäftigten an ihren Arbeit­splätzen durch geeignete Schutz­maß­nah­men zu sich­ern und zu verbessern. Die Arbeitss­chutz­maß­nah­men sollen dabei men­schen­gerecht gestal­tet sein. An dieser Stelle soll ergänzt wer­den, dass damit eigentlich nicht „man­n­gerecht“ gemeint sein kann.

Das Gesetz ist geschlechterneu­tral, nicht geschlechterg­erecht angelegt. Das heißt, Schutz­maß­nah­men dür­fen im Sinne der Geset­zge­bung nur aus rein biol­o­gis­chen Grün­den geschlechter­spez­i­fisch gestal­tet wer­den. Zwis­chen Frauen und Män­nern gibt es jedoch Unter­schiede, die nicht nur biol­o­gisch (geschlechtsspez­i­fisch) begrün­det sind.

Diese Unter­schiede resul­tieren aus den tra­di­tionellen Rollen, welche ihnen die Gesellschaft zuschreibt. Diese Rol­len­zuschrei­bun­gen haben Auswirkun­gen auf die Art und Weise, wie sie ihre Arbeit ver­richt­en und wie ihre Arbeits­be­din­gun­gen in Bezug auf Gefährdun­gen und Belas­tun­gen beurteilt werden.

Geschlechterspezifische Beurteilung

Wer­den unter diesen Voraus­set­zun­gen Schutz­maß­nah­men getrof­fen, die diese Unter­schiede nicht berück­sichti­gen, ist es fraglich, ob sie die gewün­schte Wirkung über­haupt erzie­len. Das wiederum wider­spricht den Zie­len des § 3 ArbSchG.

Will man den darin geforderten Schutzzie­len gerecht wer­den, dann muss bei den Beurteilun­gen der Arbeits­be­din­gun­gen nach Geschlechtern dif­feren­ziert wer­den. Andern­falls beste­ht die Gefahr, dass eine getrof­fene Maß­nahme entwed­er Frauen oder Män­ner oder diverse Men­schen nicht aus­re­ichend gegen eine Gefährdung schützt.

Typisch Mann – typisch Frau?

Noch immer hängt die Beruf­sauswahl von Frauen und Män­nern sehr stark davon ab, wie sie die gesellschaftlichen Erwartun­gen an ihre Geschlechter­rollen aus­füllen. Weil „sich küm­mern“ eine gesellschaftliche Zuschrei­bung an Frauen ist, arbeit­en diese über­wiegend in Berufen des Gesund­heitswe­sens, der Lehre und Erziehung sowie in der Dien­stleis­tungs­branche mit Kundenkontakt.

Berufe, in denen über­wiegend Män­ner arbeit­en, wer­den dage­gen häu­fig mit Kraft, Aus­dauer und Bewäl­ti­gung von Gefahren­si­t­u­a­tio­nen assozi­iert. So müssen in vie­len typ­is­chen Män­ner­berufen – zum Beispiel Verkehr- und Lager­berufe oder die Paket­zustel­lung – schwere Las­ten bewegt wer­den. Das trifft aber auch auf die Pflege­berufe zu, in denen allerd­ings mehrheitlich Frauen arbeiten.

Das Trans­portieren von schw­eren Paketen oder der Trans­fer von Patien­ten stellt für die Beschäftigten eine hohe physis­che Belas­tung dar. Frauen und Män­ner wer­den dadurch aber meist unter­schiedlich beansprucht. In der Regel kön­nen Frauen deut­lich weniger Last­gewichte bewe­gen als Männer.

Das zeigen die Ergeb­nisse im Forschungs­bericht der MEG­PHYS-Studie von 2019 [1]. Auf­grund der biol­o­gis­chen Unter­schiede führen gle­iche physis­che Belas­tun­gen in den meis­ten Belas­tungsarten bei Frauen sta­tis­tisch zu höher­er Beanspruchung. Aber grund­sät­zlich gilt, dass Fak­toren wie kör­per­liche Kon­sti­tu­tion oder Gesund­heit­szu­s­tand für jeden Einzel­nen indi­vidu­ell Ein­fluss auf die tat­säch­liche Beanspruchung haben.

Das Arbeit­en am Patien­ten­bett zum Beispiel erfordert viele Bewe­gungsabläufe mit Kraftaufwand und unter Ein­nahme von Zwang­shal­tun­gen. Das­selbe gilt für den Trans­fer von Patien­ten von Bett auf OP-Liege, vom Stuhl ins Bett, beim Toi­let­ten­gang. Allein das Schieben eines belegten Bettes kann zur kör­per­lichen Her­aus­forderung werden.

Pflegerin­nen und Pflegern ste­hen eher sel­ten Hil­f­s­mit­tel zum Trans­fer von Patien­ten zur Ver­fü­gung oder sie wer­den häu­fig aus Zeit­grün­den nicht genutzt. Sind Pfleger im Team, übernehmen diese dann häu­fig die physisch belas­ten­den Tätigkeit­en. Damit erfüllen sie die ihnen zugeschriebene Rolle des „starken Mannes“ ungeachtet dessen, dass dies auf Dauer auch für sie zu ein­er erhöht­en Beanspruchung führen kann.

Ähn­lich­es gilt auch für typ­is­che Män­ner­berufe, von denen viele immer noch von physisch schw­er­er Arbeit geprägt sind. In diesen Berufen sind heutzu­tage meist tech­nis­che Hil­f­s­mit­tel zur Hand­habung schw­er­er Las­ten auf dem Markt und im Einsatz.

Den­noch fällt es vie­len Män­nern schw­er, sich einzugeste­hen, dass es auf Dauer gesund­heitss­chädlich sein kann, diese Hil­f­s­mit­tel nicht zu benutzen. Beratungsan­lässe von Beschäftigten leg­en nahe, dass Arbeit­ge­ber weniger bere­it sind, Hil­f­s­mit­tel zur Ver­fü­gung zu stellen, wenn die Belegschaft über­wiegend aus Män­nern besteht.

Im Laufe des Erwerb­slebens kann eine erhöhte physis­che Beanspruchung zu ver­mei­d­baren Muskel-Skelett-Erkrankun­gen (MSE) führen. MSE haben mit 23 % den größten Anteil am Kranken­stand. Bei den Män­nern liegt der Anteil sog­ar bei 25 %.

Auch das Alter spielt beim Krankheits­geschehen eine Rolle. So sind Män­ner zwis­chen 50 und 64 Jahren mit 173,7 Arbeit­sun­fähigkeit­sta­gen (AU je 100 Ver­sicherungs­jahre) deut­lich länger krankgemeldet als diejeni­gen zwis­chen 30 und 49 Jahren mit 99,4 AU-Tagen (s. Grafik).

Bei den Frauen ist der Anteil von MSE an den Krankschrei­bun­gen mit 21 % zwar geringer, den­noch nicht zu unter­schätzen [2]. Häu­fig­ste Einzel­diag­nose sind Rück­en­prob­leme. Diese kön­nen in den Pflege- und Erziehungs­berufen auf die häu­fig unzure­ichen­den ergonomis­chen Bedin­gun­gen zurück­ge­führt wer­den [3].

 

Geschlechtergerechter Arbeitsschutz: Geschlechtsspezifische Diagnosen 2022, Barmer Gesundheitsbericht 2022
Geschlechtsspez­i­fis­che Diag­nosen 2022
Grafik: © Barmer Gesund­heits­bericht 2022/Arbeitskammer

Private und berufliche Stressoren

Beson­ders beruf­stätige Frauen sind vielfältig beansprucht. Nach wie vor leis­ten sie den Großteil der Fam­i­lien­ar­beit. Häu­fig führen sie neben dem Beruf zusät­zlich den Haushalt, betreuen die Kinder und pfle­gen Ange­hörige. Laut dem Gen­der­Daten­Por­tal des wis­senschaftlichen Insti­tuts (WSI) der Hans-Böck­ler-Stiftung ver­wen­den Frauen zwis­chen 18 und 64 Jahren 2,4‑mal so viel Zeit für unbezahlte Für­sorgear­beit und das 1,6‑fache für Hausar­beit wie Män­ner dieser Alters­gruppe [4].

Im Erwerb­sleben von Frauen spie­len auch die Phasen vor und nach der Geburt eines Kindes eine Rolle. Sie erhöhen die Wahrschein­lichkeit eines (vorüberge­hen­den) psy­chis­chen Ungle­ichgewichts. Vor allem allein­erziehende, allein­lebende Frauen oder Frauen mit niedrigem Einkom­men und der Angst vor Alter­sar­mut sind psy­chisch stark beansprucht.

Die Gesund­heit von Frauen in der Erwerb­sphase hängt deshalb sehr stark davon ab, wie gut Fam­i­lie und Beruf aus­bal­anciert wer­den kön­nen. Anspruchsvolle Für­sorgear­beit, kom­biniert mit neg­a­tiv­en Arbeits­be­din­gun­gen, kön­nen zu psy­chis­chen Prob­le­men führen.

In Frauen­berufen stellen nicht sel­ten hohe Arbeitsin­ten­sitäten, man­gel­nde Anerken­nung oder Mob­bing zusät­zliche Gefährdungs­fak­toren dar. Ins­beson­dere in Pflege- und Erziehungs­berufen ist die Arbeit durch hohe Ver­ant­wor­tung für Schutzbe­foh­lene geprägt. Die tägliche Kon­fronta­tion mit Leid und Tod in den Pflege­berufen muss auch psy­chisch bewältigt werden.

Das sind Gründe, weshalb nach Auswer­tun­gen der DAK der Anteil krankheits­be­d­ingter Fehlt­age auf­grund psy­chis­ch­er Diag­nosen bei Frauen mit 22,5 % deut­lich höher liegt als bei Män­nern mit 15,6 %.[5]

Zunehmend übernehmen auch Män­ner die sozialen Verpflich­tun­gen zu Hause. Unter Umstän­den führen über­triebene Rol­len­klis­chees dazu, dass sie für ihren Ein­satz, der eigentlich selb­stver­ständlich sein sollte, von männlichen Kol­le­gen belächelt wer­den oder es fehlt das Ver­ständ­nis seit­ens der Vorgesetzten.

Bleibt die Anerken­nung am Arbeit­splatz aus oder gel­ten, wie so häu­fig, Vere­in­barkeit­sregeln nur für Kol­legin­nen, so stellt das einen ernst zu nehmenden Belas­tungs­fak­tor dar. So erfahren 30 % der Väter abfäl­lige oder neg­a­tive Kom­mentare von Vorge­set­zten, wenn sie ihre Elternzeit bekan­nt­geben, bei den Frauen waren es 24 % [6].

Präsentismus und Wechseljahre

Bei Frauen spielt, wie erwartet, das Alter eine weit­ere große Rolle. Viele Frauen wer­den durch die hor­monelle Umstel­lung in den Wech­sel­jahren in ihrem Arbeit­sall­t­ag beein­trächtigt. Sie lei­den unter Stim­mungss­chwankun­gen sowie Niedergeschla­gen­heit, Schlaf­man­gel und Antriebslosigkeit.

Den­noch gehen viele Frauen trotz gesund­heitlich­er Beschw­er­den zur Arbeit. Als ein Grund wird angegeben, dass sie ihren Kol­legin­nen und Kol­le­gen nicht zur Last fall­en wollen. Laut ein­er Studie der Tech­niker Krankenkasse (TK) zum Präsen­tismus trifft das auf 46 % der Frauen und 35 % der Män­ner zu [7].

Frauen in den Wech­sel­jahren sind dem­nach mehreren Gefährdungs­fak­toren aus­ge­set­zt. Dadurch kön­nen sich behand­lungs­bedürftige Depres­sio­nen entwick­eln. Bei den erwerb­stäti­gen Frauen zwis­chen 50 und 64 Jahren liegt die Anzahl der AU-Tage im Schnitt für die Einzel­diag­nose „Depres­sive Episode“ bei 183 und kommt häu­figer vor als bei Frauen zwis­chen 30 und 49 Jahren (120).[8] Das The­ma zu ent­tabuisieren und die Arbeits­be­din­gung auch dahinge­hend alters- und alterns­gerecht zu gestal­ten, käme der Gesund­heit erwerb­stätiger Frauen zugute.

Unterschiedliche Realitäten

Die gesellschaftlichen Real­itäten von Män­nern und Frauen müssen auch im Arbeitss­chutzrecht abge­bildet wer­den. Der geschlecht­sneu­trale und tech­nikfokussierte Ansatz im Arbeitss­chutzrecht begün­stigt Verz­er­run­gen bei der Ermit­tlung geeigneter Arbeitss­chutz­maß­nah­men. Diese ist häu­fig noch durch Geschlechter­stereo­type geleit­et und ver­nach­läs­sigt die gesellschaftlichen Real­itäten. Dadurch ergeben sich Män­gel bei der Sicher­heit und Gesund­heit ins­beson­dere für Frauen, aber auch für Männer.

Maß­nah­men zur Reduzierung von Gefährdun­gen in der Arbeitswelt müssen im Rah­men des Arbeitss­chutzes die spez­i­fis­chen Lebensla­gen von Beschäftigten mit­berück­sichti­gen. So wären auch Frauen bere­its im frühen Sta­di­um ein­er Schwanger­schaft vor Gefährdun­gen geschützt.

Technisch statt geschlechtergerecht

Eine über­wiegend tech­nisch-indus­trielle Aus­rich­tung des Arbeitss­chutzes kann ein­er geschlechterg­erecht­en Beurteilung der Gefährdun­gen in den Betrieben eher im Wege ste­hen. Hohe Gefährdun­gen wer­den nach wie vor mit bes­timmten Branchen in Verbindung gebracht.

Arbeit­splätze in der Schw­erindus­trie oder im Baugewerbe mit typ­is­chen Män­ner­berufen ste­hen hier­für als Beispiele. Nach wie vor geschehen hier schwere Unfälle, die es zu ver­mei­den gilt, keine Frage. Dabei dür­fen aber nicht die Gefährdun­gen in typ­is­chen Frauen­berufen in den Hin­ter­grund der Betra­ch­tung geraten.

Man­gel­hafte ergonomis­che Arbeit­splatzgestal­tun­gen und Über­las­tun­gen durch psy­chis­che Gefährdungs­fak­toren sind Belas­tungssi­t­u­a­tio­nen, wie sie in typ­is­chen Frauen­berufen anzutr­e­f­fen sind. Diese Belas­tungssi­t­u­a­tio­nen wur­den nicht zulet­zt durch die Pan­demie endlich auch von der Öffentlichkeit wahrgenommen.

Solche sicht­bar gewor­de­nen Defizite im Arbeitss­chutz soll­ten der Geset­zge­berin Anlass sein, das Arbeitssicher­heits­ge­setz (ASIG) aus dem Jahre 1976 zu nov­el­lieren. Auch die Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV) tut sich schw­er, durch Ausweitung der Zulas­sungsvo­raus­set­zun­gen für Fachkräfte für Arbeitssicher­heit in der DGUV-Vorschrift 2 den neuen Arbeitswel­ten gerecht zu werden.

Schon länger stellt sich hier die Frage, ob die Aus­rich­tung mit Fokus auf ein Inge­nieurstudi­um oder einen Meis­ter­ab­schluss in über­wiegend nicht tech­nisch-indus­triellen Berufen noch zeit­gemäß ist.

Das Beispiel Öster­re­ich zeigt, wie die Geschlechter­gle­ich­stel­lung auch bei der staatlichen Arbeitss­chutza­uf­sicht imple­men­tiert sein kann. Die Arbeitsin­spek­tion (als Teil des öster­re­ichis­chen Bun­desmin­is­teri­ums für Arbeit) berück­sichtigt bei Beratung und Kon­trolle nicht nur geschlechter- son­dern auch diver­si­tygerechte Kri­te­rien [9]. Denn diverse Men­schen sind eher durch neg­a­tive psy­chis­che Ein­flüsse wie beispiel­sweise Mob­bing gefährdet.

Die Berück­sich­ti­gung von spez­i­fis­chen Bedar­fen von Frauen und Män­nern sowie diversen Per­so­n­en kann dabei unter­stützen, Arbeits­be­din­gun­gen bess­er einzuschätzen und Arbeitss­chutzde­fiziten ent­ge­gen­zuwirken. So kön­nte der Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit für alle wirk­samer und gerechter gestal­tet werden.

Quellen:
[1] BAuA-Bericht, Forschung­spro­jekt F 2333, MEGAPHYS, Dres­den 2019
[2] DAK Gesund­heit­sre­port 2022, S. 156
[3] Arbeit­skam­mer des Saar­lan­des: Jahres­bericht 2022, Kap. I.10.7, S. 267, f.
[4] WSI Gen­der­Daten­Por­tal: Sorgear­beit „Zeitaufwand für Für­sorgear­beit“ 2012/2013
[5] DAK Gesund­heit­sre­port 2022, S. 156
[6] Dr. David Juncke, Sören Mohr, Johan­na Nicode­mus, Eve­lyn Stoll, Ulrich Weuthen: Diskri­m­inierung von Erwerb­stäti­gen mit Für­sorgev­erpflich­tung, Studie im Auf­trag der Antidiskri­m­inierungsstelle des Bun­des, 2022
[7] Die Tech­niker: Präsen­tismus in ein­er zunehmend mobilen Arbeitswelt, 2022, S. 17
[8] Barmer Gesund­heit­sre­port 2022, S. 82 und S. 95
[9] Gen­der und Diver­si­ty (arbeitsinspektion.gv.at); Abgerufen am 24.01.2024

 


Autorin: Heike-Rebec­ca Nickl
Ref­er­entin für Arbeitss­chutz bei der Arbeit­skam­mer des Saarlandes
 
Foto: pri­vat

Genderaspekte im Arbeitsschutz

„Das Prob­lem ist, dass die Welt nicht für Frauen ent­wor­fen wurde, son­dern für Männer.“

Natalia Kanem, Direk­torin des Bevölkerungs­fonds der Vere­in­ten Natio­nen (UNFPA)

  • Mehr als 80 Prozent der per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tun­gen sind für weib­liche Beschäftigte im Gesund­heitswe­sen nicht geeignet, da sie auf den männlichen Kör­per­bau abges­timmt sind.
  • Die Wahrschein­lichkeit, bei einem Autoun­fall ver­let­zt zu wer­den, ist für Frauen dreimal so hoch wie für Män­ner. Grund dafür ist, dass Sicher­heitsmerk­male von Nutz­fahrzeu­gen in der Regel auf männlichen Crasht­est-Dum­mys beruhen.
  • N ur ein Prozent der weltweit­en Gesund­heit­saus­gaben – abge­se­hen von der Kreb­s­forschung – wer­den für frauen­spez­i­fis­che Gesund­heits­forschung ausgegeben.
  • Lediglich zwölf Prozent aller kün­stlichen Herz­im­plan­tate weltweit wer­den Frauen einge­set­zt – ein­fach deshalb, weil sie nicht für die weib­liche Brust geeignet sind.

Der Bevölkerungs­fonds der Vere­in­ten Natio­nen (UNFPA) will die Gesund­heit von Frauen mehr in den Fokus rück­en und hat dafür die Equi­ty 2030 Alliance ins Leben gerufen.


Gender

Die Ein­teilung in „Mann“ oder „Frau“ ist eine biol­o­gis­che Lehrbuchde­f­i­n­i­tion. Hier geht es nur um das Geschlecht, das zur Fortpflanzung erforder­lich ist. Bei kör­per­lichen Anla­gen, die nicht diesen bei­den Geschlechtern zuge­ord­net wer­den kön­nen, müssen wir uns fra­gen und anerken­nen, wie sich eine Per­son ver­hält oder fühlt. Dann reden wir über Geschlechter im sozial-kul­turellen Kon­text, kurz: Gender.


 

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