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Kälteanlagen und Wärmepumpen: Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Kälteanlagen und Wärmepumpen: Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen
Neue Fassung der DIN EN 378–1:2021–06

Neue Fassung der DIN EN 378-1:2021-06
Foto: © Ronald Rampsch - stock.adobe.com

Am 1. Juni 2021 wurde die neue Fas­sung der Norm DIN EN 378–1:2021–06 „Käl­tean­la­gen und Wärmepumpen – Sicher­heit­stech­nis­che und umwel­trel­e­vante Anforderun­gen – Teil 1: Grundle­gende Anforderun­gen, Begriffe, Klas­si­fika­tio­nen und Auswahlkri­te­rien“ veröf­fentlicht. Sie löst die Aus­gabe DIN EN 378–1:2020–12 ab und ist die deutsche Fas­sung der EN 378–1:2016+A1:2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusam­me­nar­beit (DGWZ) hin.

Neuerungen der aktuellen Fassung der Norm DIN EN 378–1:2021–06:

In Teil 1 hat sich gegenüber der DIN EN 378–1:2020–12 nichts Wesentlich­es geän­dert. Lediglich das nationale Vor­wort mit dem Hin­weis zu sicher­heit­stech­nis­chen Fes­tle­gun­gen wurde ergänzt. Zudem müssen weit­ere Rechtsvorschriften des betrieblichen Arbeitss­chutzes und des Bau­rechts beachtet werden.

Geltungsbereich

Die Norm DIN EN 378–1:2021–06 gilt für neue Käl­tean­la­gen, Erweiterun­gen oder Mod­i­fizierun­gen bere­its beste­hen­der Anla­gen sowie für beste­hende sta­tionäre Anla­gen, die an einen anderen Stan­dort ver­bracht und dort betrieben wer­den. Sie gilt auch im Falle der Umstel­lung ein­er Anlage auf ein anderes Käl­temit­tel. Bezieher des Vorgänger­doku­mentes DIN EN 378–1:2020–12 erhal­ten eine kosten­freie Ersat­zliefer­ung beim Beuth-Verlag.

Die Norm gilt nicht für Käl­tean­la­gen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröf­fentlichung als Europäis­che Norm hergestellt wur­den. Ausgenom­men sind im Anschluss an die Veröf­fentlichung erfol­gte Erweiterun­gen und Mod­i­fizierun­gen an der Anlage.

Die Norm DIN EN 378 …

… befasst sich mit dem gesamten Lebenslauf ein­er Käl­tean­lage und führt auf, dass es einige spezielle Pro­duk­t­nor­men der Nor­men­rei­he DIN EN ISO 60335 gibt, welche dann direkt für das entsprechende Pro­dukt Anwen­dung find­en wie zum Beispiel für Klim­ageräte und Wärmepumpen.

Sie umfasst vier Teile und legt Anforderun­gen an die Sicher­heit von Per­so­n­en und Eigen­tum fest, liefert eine Anleitung in Hin­blick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorge­hensweisen für Betrieb, Instand­hal­tung und Instand­set­zung von Käl­tean­la­gen und die Rück­gewin­nung von Käl­temit­teln. Der in dieser Europäis­chen Norm ver­wen­dete Begriff „Käl­tean­lage“ schließt Wärmepumpen mit ein.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen hier 

www.dgwz.de

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