Anhang 2 der ASR A1.5/1.2 enthält eine Übersicht mit den R- und V‑Werten (Rutschhemmung R 9 bis R 13 und Verdrängungsraum V4 bis V10) für die einzelnen Arbeitsbereiche in folgenden Gewerbezweigen:
- Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl
- Milchbe- und ‑verarbeitung, Käseherstellung
- Schokoladen- und Süßwarenherstellung
- Herstellung von Backwaren
- Schlachtung, Fleischbe- und Fleischverarbeitung
- Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung
- Gemüsebe- und ‑verarbeitung
- Nassbereiche in der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung
- Küchen, Speiseräume
- Kühl- und Tiefkühlräume, Kühl- und Tiefkühlhäuser
- Verkaufsstellen, Verkaufsräume
Außerdem: R- und V‑Werte für allgemeine Arbeitsräume und ‑bereiche, unter anderem Eingangsbereiche, Treppen, Umkleide- und Wachräume und erstmals für Schrägrampen innen, unter anderem Rollstuhlrampen ASR A1.5/1.2 „Fußböden“: www.bgn.de, Shortlink = 1291
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