Eine wegweisende Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Dächern tritt am 1. April 2024 in Kraft. Unterzeichnet wurde sie vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
Der Geltungsbereich der Vereinbarung umfasst die Anforderungen an Betriebe beider Verbände. Das Ziel: Dachdeckerbetriebe (insbesondere Mitglieder des ZVDH), die PV-Anlagen auf Dächern montieren, sollen besser vor elektrischen Gefährdungen geschützt werden; E‑Handwerksbetriebe (insbesondere Mitglieder des ZVEH) bei der Montage und Instandhaltung von PV-Anlagen besser gegen Absturz gesichert sein.
„Wenn E‑Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält“, unterstreicht Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, den Handlungsbedarf. Die Vereinbarung dient zudem zur Abgrenzung der einzelnen Tätigkeiten bei der Montage und Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Festlegung der notwendigen gemeinsamen Abstimmungen.
„Diese Vereinbarung wurde ins Leben gerufen, um die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen zu maximieren und insbesondere unsere Dachdeckerbetriebe vor elektrischen Gefahren zu schützen“, kommentierte ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk.
„Wir haben nun das Arbeiten unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei den Dachdeckerbetrieben durch unsere Elektrofachkräfte eingeführt und vertraglich abgesichert. Gleichzeitig definieren wir Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern auch durch E‑Handwerksbetriebe“, ergänzt ZVEH-Präsident Stefan Ehinger.
Bestandteile der Vereinbarung sind eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten von Dachdeckern im Sinne dieser Vereinbarung.
Die Unterzeichnung fand am 7. März 2024 im Rahmen einer Liveübertragung zwischen den Messen DACH+HOLZ in Stuttgart sowie Light + Building in Frankfurt statt.
Zum Download „Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen“