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Installation von Photovoltaikanlagen

Wegweisende Vereinbarung
Installation von Photovoltaikanlagen

Installation von Photovoltaikanlagen
Foto: © Cornils

Eine weg­weisende Vere­in­barung zur sicheren Instal­la­tion von Pho­to­voltaikan­la­gen (PV-Anla­gen) auf Däch­ern tritt am 1. April 2024 in Kraft. Unterze­ich­net wurde sie vom Zen­tralver­band der Deutschen Elek­tro- und Infor­ma­tion­stech­nis­chen Handw­erke (ZVEH) und dem Zen­tralver­band des Deutschen Dachdeck­er­handw­erks (ZVDH) gemein­sam mit der Beruf­sgenossen­schaft Energie Tex­til Elek­tro Medi­enerzeug­nisse (BG ETEM) und der Beruf­sgenossen­schaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Der Gel­tungs­bere­ich der Vere­in­barung umfasst die Anforderun­gen an Betriebe bei­der Ver­bände. Das Ziel: Dachdecker­be­triebe (ins­beson­dere Mit­glieder des ZVDH), die PV-Anla­gen auf Däch­ern mon­tieren, sollen bess­er vor elek­trischen Gefährdun­gen geschützt wer­den; E‑Handwerksbetriebe (ins­beson­dere Mit­glieder des ZVEH) bei der Mon­tage und Instand­hal­tung von PV-Anla­gen bess­er gegen Absturz gesichert sein.

Sich­er die Sonne nutzen

„Wenn E‑Handwerker bei der Mon­tage von PV-Anla­gen schw­er ver­let­zt wer­den, han­delt es sich fast immer um Absturzun­fälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vere­in­barung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält“, unter­stre­icht Jörg Bot­ti, Haupt­geschäfts­führer der BG ETEM, den Hand­lungs­be­darf. Die Vere­in­barung dient zudem zur Abgren­zung der einzel­nen Tätigkeit­en bei der Mon­tage und Instal­la­tion von Pho­to­voltaikan­la­gen sowie der Fes­tle­gung der notwendi­gen gemein­samen Abstimmungen.

„Diese Vere­in­barung wurde ins Leben gerufen, um die Sicher­heit bei der Mon­tage von Pho­to­voltaikan­la­gen zu max­imieren und ins­beson­dere unsere Dachdecker­be­triebe vor elek­trischen Gefahren zu schützen“, kom­men­tierte ZVDH-Präsi­dent Dirk Bollwerk.

„Wir haben nun das Arbeit­en unter Leitung und Auf­sicht von elek­trotech­nisch unter­wiese­nen Per­so­n­en bei den Dachdecker­be­trieben durch unsere Elek­tro­fachkräfte einge­führt und ver­traglich abgesichert. Gle­ichzeit­ig definieren wir Sicher­heit­san­forderun­gen für das Betreten von Däch­ern auch durch E‑Handwerksbetriebe“, ergänzt ZVEH-Präsi­dent Ste­fan Ehinger.

Bestandteile der Vere­in­barung sind eine Muster­ar­beit­san­weisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schu­lungsan­forderun­gen für eine elek­trotech­nisch unter­wiesene Per­son (EuP) für PV-Anla­gen. Die Teil­nahme an dieser Fort­bil­dung ist Voraus­set­zung für elek­trotech­nis­che Arbeit­en von Dachdeck­ern im Sinne dieser Vereinbarung.

Die Unterze­ich­nung fand am 7. März 2024 im Rah­men ein­er Liveüber­tra­gung zwis­chen den Messen DACH+HOLZ in Stuttgart sowie Light + Build­ing in Frank­furt statt.

Zum Down­load „Vere­in­barung zur sicheren Instal­la­tion von Pho­to­voltaikan­la­gen

BG ETEM

 

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