Der Artikel schildert die ersten Maßnahmen zur Sicherung der Produktion in einer nie dagewesenen Pandemielage bis zur strukturierten Gefährdungsbeurteilung unter spezieller Berücksichtigung des Infektionsrisikos für Arbeitnehmer einschließlich deren individueller Risikofaktoren eines schweren Krankheitsverlaufes. Nötig dazu war vor allem die engmaschig verknüpfte Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt und Mitarbeitern.
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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