In diesem Artikel wird ein pragmatischer und effizienter Ansatz zur innerbetrieblichen Umsetzung der neuen Anforderungen des Mutterschutzgesetzes beschrieben, der nicht auf Kosten des Schutzgedankens geht.
Seit dem 01. Januar 2018 ist die novellierte Fassung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) (Deutscher Bundestag 01.01.2018) für alle deutschen Arbeitgeber rechtsgültig. Wesentliche
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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