Risikoanalysen im Sinne einer Kombination aus möglichen Schäden oder unerwünschten Ereignissen und den dazu gehörenden Eintrittswahrscheinlichkeiten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden aber dennoch häufig gemacht. Dabei stellen sich die Wahrscheinlichkeitsangaben in der Regel als unzureichend dar. Nachfolgend wird eine Methode vorgestellt, diesem Mangel abzuhelfen.
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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