Wegen des hohen Gesundheitsrisikos durch die Freisetzung von Asbest-Fasern muss bei einer Asbest-Sanierung der betroffene Bereich abgeschottet werden. Er ist nur mit entsprechender PSA über Schleusen zu betreten. Der Umgang mit Asbest bei Abbruch‑, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist in der TRGS 519 geregelt.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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