Das normale gesetzliche Haftungssystem sieht vor, dass ein Schädiger einem Geschädigten allen Schaden zu ersetzen hat, den er schuldhaft verursacht hat, also vorsätzlich oder fahrlässig. Zwischen Arbeitgebern und den bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmern ist das anders.
Weil Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten so teuer werden können, dass
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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