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Beschäftigte vor krebserzeugenden Gefahrstoffen schützen

Zündende Idee? Dann bewerben!
Deutscher Gefahrstoffschutzpreis 2024

Deutscher Gefahrstoffschutzpreis 2024
© BMAS

Das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2024 zum fün­fzehn­ten Mal den Deutschen Gefahrstoff­schutzpreis in Höhe von 10.000 Euro ver­lei­hen. Unter dem Mot­to „Sich­er. Bess­er. Arbeit­en“ ste­ht auch dieses Jahr der Schutz vor kreb­serzeu­gen­den Gefahrstof­fen im Fokus. Wir zeich­nen uneingeschränkt neue Ideen und Anre­gun­gen aus, um Risiken zu ver­mei­den. Wir möcht­en Ihre Ideen öffentlich bekan­nt machen, damit weit­ere Unternehmen davon prof­i­tieren und Sich­er. Bess­er. Arbeit­en. können.

Wer kann sich bewerben?

Aus­geze­ich­net wer­den ins­beson­dere vor­bildliche prak­tis­che Prob­lem­lö­sun­gen und Ini­tia­tiv­en, die Beschäftigte vor kreb­serzeu­gen­den Gefahrstof­fen schützen.

Teil­nehmen kön­nen sowohl Einzelper­so­n­en, Per­so­n­en­grup­pen, als auch Unternehmen und Organisationen.

Preiswürdig sind:

  • beispiel­hafte sicher­heit­stech­nis­che, organ­isatorische und hygien­is­che Lösun­gen zur Min­imierung von kreb­serzeu­gen­den Gefahrstof­fen am Arbeitsplatz
  • die Ein­führung oder Weit­er­en­twick­lung neuer und sicher­er Arbeitsmit­tel oder Verfahren
  • vor­bildliche Ini­tia­tiv­en im Bere­ich der Schu­lung, Moti­va­tion und Mitarbeiterbeteiligung.

Die Preisver­lei­hung erfol­gt im Herb­st 2024.

Bewer­bun­gen kön­nen vom 1. Novem­ber 2023 bis ein­schließlich 31. März 2024 ein­gere­icht werden. 

Teilnahmebedingungen

Bewer­bun­gen kön­nen vom 01. Novem­ber bis ein­schließlich 31. März 2024 unter GEFAHRSTOFFSCHUTZPREIS@BAUA.BUND.DE ein­gere­icht werden.

Die Unter­la­gen soll­ten u. a. eine Beschrei­bung des Teil­nehmers oder der Teil­nehmerin, der Art der durchge­führten Maß­nah­men und der erre­icht­en bzw. erwarteten Verbesserung enthal­ten sowie eine Vorstel­lung der Idee. Bitte ver­wen­den Sie das Bewer­bungs­for­mu­lar (siehe Down­loads). Ein­gere­ichte Unter­la­gen wer­den nicht zurück­ge­sandt. Die Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin ist berechtigt, die ein­gere­icht­en Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger wer­den bis spätestens Ende Juli 2024 benachrichtigt.

Jury

Über die Ver­gabe des Preis­es entschei­det eine unab­hängige Jury.

Alle Infor­ma­tio­nen unter BAuA — Gefahrstoff­schutzpreis — Gefahrstoff­schutzpreis (GSP) — Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedizin

 

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