Das Auftreten von Schimmel in einer Arbeitsstätte oder einem betrieblich genutzten Gebäude gilt nicht nur als Hygienemangel. Je nach Art und Menge der Pilzsporen im Hausstaub und in der Atemluft kann Schimmelbefall zulasten der Gesundheit gehen. Der Arbeitgeber muss handeln.
Zunächst ein Wort zur Ehrenrettung der
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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