Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss eine Ex-Anlage alle sechs Jahre wiederkehrend geprüft werden. Aus dem vorangegangenen Artikel wissen wir, dass dies durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden kann. Doch ist der Anlagenbetreiber dann weiterhin auf die Überprüfung durch eine zulässige Überwachungsstelle wie zum Beispiel den TÜV angewiesen?
Mit der
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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