Das neue Gesetz für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung 2016/425, PSA‑V) [1] wird die PSA-Richtlinie (89/686/EWG , PSA‑R) [2] schrittweise ersetzen, die seit Juli 1992 in Kraft ist. Musste die PSA‑R damals noch mittels nationaler Gesetze in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, wird die kommende PSA‑V hingegen unmittelbare gesetzliche Wirkung entfalten. Dieser
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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