Ein Forschungsteam der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat untersucht, ob und wie sich Beschäftigte in Deutschland, die viel im Freien arbeiten, vor starker Sonneneinstrahlung schützen, und welche Maßnahmen Arbeitgeber zur Vorbeugung von Hautkrebs treffen.
Dazu befragte das Team Beschäftigte, die mindestens zwei Stunden täglich im Freien arbeiteten, so zum Beispiel auf Baustellen, in Kindertagesstätten, bei der Polizei, der Müllabfuhr oder bei Post- und Paketdiensten. Die Studie ergab, dass nur rund 38 Prozent aller Befragten Sonnenschutz fürs Gesicht verwendeten, Frauen häufiger als Männer. Männer hingegen trugen eher Sonnenschutzkleidung, darunter schulterbedeckende Hemden und Kopfbedeckungen.
„Unsere Studie hat gezeigt, dass beim Sonnenschutz noch viel Luft nach oben besteht, vor allem in ‧Bezug auf die Verwendung von Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen und Sonnenschutzmitteln. Insbesondere Männer müssten stärker sensibilisiert werden, Sonnenschutzmittel zu verwenden. Auch über den UV-Index, der die Stärke der UV-Strahlung angibt, sollte besser aufgeklärt werden“, bilanzierte Prof. Dr. ‧Katharina Diehl.
Unternehmen sollten Beschäftigte vor der UV-Strahlung zu schützen
Unternehmen können ebenfalls mehr dazu beitragen, die Beschäftigten vor der UV-Strahlung zu schützen. So erklärten 28 Prozent der Befragten, dass ihnen während der ‧Arbeitszeit selten oder nie ein Schattenplatz zur Verfügung gestellt würde.
Nur 52 Prozent erhielten Schutzkleidung vom Arbeitgeber, 25 Prozent Sonnenschutzmittel. Etwa ein Drittel konnte an heißen Tagen früher mit der Arbeit beginnen, um der höchsten UV-Belastung aus dem Weg zu gehen.
„Gefährdet sind zwei bis drei Millionen Beschäftigte in Deutschland und das berufliche Krebsrisiko ist deutlich höher als es bei chemischen ‧Arbeitsstoffen oder radioaktiver Strahlung in unserer Arbeitswelt akzeptiert oder toleriert wird“, sagt Prof. Dr. Hans Drexler vom Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialmedizin.
Drexler war maßgeblich daran beteiligt, dass das Plattenepithelkarzinom und dessen Vorstufen, die aktinischen Keratosen, als Berufskrankheit eingestuft wurden.