1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Arbeitssicherheit » Schutzmaßnahmen » Brandschutz »

Löschmittel zur Brandbekämpfung

Brandbekämpfung
Das 1x1 der Löschmittel

Das 1x1 der Löschmittel
Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C Foto: © artefacti – stock.adobe.com
Christoph Ament
Ein Löschmit­tel ist ein Stoff, der zur Brand­bekämp­fung dient. Von ihm geht eine soge­nan­nte Löschwirkung aus, welche den Ver­bren­nungsvor­gang unter­bricht. Doch nicht jedes Löschmit­tel ist für jegliche Art von Brand geeignet. Die richtige Zuord­nung ist wichtig, denn eine falsche Auswahl kann ver­heerende Auswirkun­gen haben.

Welch­es Löschmit­tel zur Brand­bekämp­fung im Brand­fall das richtige ist, hängt vor allem von den physikalis­chen und chemis­chen Eigen­schaften der ver­schiede­nen Löschmit­tel ab. Hier kom­men die Brand­klassen ins Spiel. Eine Brand­klasse beze­ich­net eine Gruppe brennbar­er Stoffe, der sich ein bes­timmtes Löschmit­tel zuord­nen lässt. Diese Zuord­nung spielt vor allem bei der Kennze­ich­nung auf trag­baren Feuer­lösch­ern eine Rolle. Doch welche Arten von Feuer­lösch­ern sind ver­bre­it­et? Und welche Eigen­schaften besitzen die ver­schiede­nen Löschmit­tel? Das wird im Fol­gen­dem beschrieben.

Löschmittel Wasser

Wass­er ist das am meis­ten ver­wen­dete Löschmit­tel zur Brand­bekämp­fung, geeignet für die Brand­klasse A. Die beim Löschen mit Wass­er vorherrschende Hauptlöschwirkung beste­ht darin, das Brandgut abzukühlen. Als Neben­löschwirkung kann es auch erstick­end wirken. Wichtig für den Löschvor­gang ist, dass sich das Wass­er mit dem zu löschen­den Stoff zu verbinden ver­mag. Von daher eignet sich Wass­er nicht als Löschmit­tel für Brände von Flüs­sigkeit­en wie zum Beispiel Ben­zin oder Öl. Nicht einge­set­zt wer­den darf es zudem bei Fett- oder Met­all­brän­den: Bei Fet­tbrän­den kön­nen Löschver­suche mit Wass­er zu ein­er Fet­tex­plo­sion führen, bei Met­all­brän­den dro­ht die Gefahr der Knallgasexplosion.

Wass­er als Löschmit­tel bietet grund­sät­zlich einige Vorteile. Es ist preis­gün­stig und meist aus­re­ichend vorhan­den. Zudem ist es wed­er ätzend noch giftig – sprich, für Men­schen, Tiere und unsere Umwelt unschädlich.

Löschmittel Schaum

Das Feuer­löschmit­tel Schaum wird aus einem Wass­er-/Schaum­mit­tel­gemisch durch Zumis­chung von Luft erzeugt. Schaum­löschmit­tel wirken durch die Bedeck­ung der gesamten Ober­fläche brennbar­er Flüs­sigkeit­en mit ein­er dampfdicht­en Schaumdecke, die den Sauer­stof­fzutritt ver­hin­dert (Stick­ef­fekt) und die Ober­fläche abkühlt (Küh­lef­fekt). Bei Brän­den fes­ter Stoffe sor­gen beson­ders die hohe Net­zwirkung ver­bun­den mit der Unter­brechung des Gasaus­tauschs und dem Küh­lef­fekt für die guten Löscheigen­schaften. Somit ist das Löschmit­tel Schaum für Brände der Brand­klassen A und B geeignet. Mit­tler­weile wer­den diese Feuer­lösch­er haupt­säch­lich in Büro‑, Ver­wal­tungs­bere­ichen und öffentlichen Ein­rich­tun­gen einge­set­zt. Kür­zlich wurde bekan­nt, dass die Europäis­che Union weitre­ichende Beschränkun­gen für Gefahrstoffe in Löschmit­teln auf den Weg brin­gen möchte. Dies bein­hal­tet ein möglich­es Ver­bot von Flu­o­r­chemie in Schaum­lösch­ern. Es ist anzunehmen, dass vorhan­dene Schaum­lösch­er, die nicht expliz­it als flu­o­r­frei gekennze­ich­net sind, vor Ablauf ihrer nor­malen Nutzungs­dauer aus­ge­tauscht wer­den müssen.

Löschmittel Pulver

Lösch­pul­ver ist ein Gemisch ver­schieden­er pul­ver­för­miger Chemikalien. Es wird nach ver­schiede­nen Anwen­dungs­bere­ichen unter­schieden, welche sich von den Brand­klassen her­leit­en: Dem­nach gibt es ABC‑, BC- und D‑Feuerlöschpulver.

Der ABC-Pul­ver-Feuer­lösch­er gilt als Uni­ver­sal­löschmit­tel. Wie der Name schon sagt, kann man diesen Lösch­er für die Brand­klassen A, B und C ein­set­zen. Somit deckt dieses Löschmit­tel einen sehr großen Teil der Bran­drisiken des häus­lichen und beru­flichen All­t­ags ab. Darüber hin­aus zeich­net sich dieses Löschmit­tel durch seinen schla­gar­ti­gen Löschef­fekt und die hohe Löschleis­tung aus. Das Pul­ver sowie die Pul­ver­wolke sind nicht elek­trisch leitend.

Der große Nachteil von ABC-Pul­ver beste­ht darin, dass eine große Verun­reini­gung der Brand­stelle durch das einge­set­zte Pul­ver entste­ht. In geschlosse­nen Räu­men sowie tech­nis­chen Anla­gen kann dieses feine Lösch­pul­ver zu großen Schä­den führen.

D‑Pulverlöscher wer­den bei der Brand­klasse D, also Met­all­brän­den einge­set­zt. Die Beson­der­heit bei Met­all­brän­den ist die extrem hohe Tem­per­atur. Die Löschwirkung beruht auf dem Abdeck­en des Brand­herdes. Durch die hohe Tem­per­atur des Bran­des, schmilzt das Lösch­pul­ver und bedeckt dadurch das bren­nende Met­all mit ein­er Kruste. Die Hauptlöschwirkung ist somit Ersticken.

Löschgase

Unter Löschgasen ver­ste­ht man inerte Gase. Kohlen­diox­id (CO2), Stick­stoff (N), Argon (Ar) und eine Mis­chung aus ihnen. Diese Gase sind farb‑, geruch­los und nicht­brennbar. Sie löschen, indem sie den Sauer­stof­fge­halt der Luft am Brand senken. Sie sind rück­stands­frei und elek­trisch nichtlei­t­end. In Hand­feuer­lösch­ern wird meis­tens Kohlen­diox­id ver­wen­det. Bei der Ent­nahme aus einem Feuer­lösch­er, die mit­tels Schneerohr oder Schnee­brause erfol­gt, entspan­nt sich das flüs­sige Gas auf Normal­druck und kühlt sich dabei so stark ab, dass ein soge­nan­nter Schnee (Trock­eneis) entste­ht. Kohlen­diox­id ist elek­trisch nicht leit­fähig und wird daher als Löschmit­tel für elek­trische Anla­gen ver­wen­det. Dass es rück­stands­frei ist, hat ger­ade hier natür­lich seine Vorteile gegenüber anderen Löschmitteln.

Ein größeres Prob­lem in diesem Zusam­men­hang ist, dass es sich bei vie­len elek­trischen Betrieb­sräu­men oder Server­räu­men um rel­a­tiv kleine Räume mit geringem Luftvol­u­men han­delt. Ger­ade in solch engen Räu­men muss man auf­grund der Erstick­ungs­ge­fahr mit einem CO2-Lösch­er enorm vor­sichtig umge­hen. Die Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV) hat in Zusam­me­nar­beit mit dem bvfa Bun­desver­band tech­nis­ch­er Brand­schutz e.V. eine Check­liste für den Ein­satz von CO2-Feuer­lösch­er in Räu­men erstellt. Mit dieser kann man ermit­teln, ob der vorhan­dene CO2-Feuer­lösch­er in einem bes­timmten Raum einge­set­zt wer­den kann oder nicht. Weit­ere Anforderun­gen und Maß­nah­men sind der DGUV Infor­ma­tion 205–034 „Ein­satz von Kohlen­diox­id (CO2)-Feuerlöschern in Räu­men“ zu entnehmen.

Fehler mit fataler Wirkung

Nicht jedes Löschmit­tel zur Brand­bekämp­fung ist für jeden Brand geeignet und damit auch nicht jed­er Feuer­lösch­er. Bei der Brand­bekämp­fung ist deshalb sehr genau darauf zu acht­en, hier­bei keine Fehler zu machen, denn die Fol­gen daraus kön­nen ver­heerend sein. Umso wichtiger ist es, geschultes Per­son­al für die Bedi­enung von Feuer­lösch­ern im Betrieb zu haben. In der Tech­nis­chen Regel für Arbeitsstät­ten ASR A2.2 wird gefordert, dass fünf Prozent der Belegschaft als Brand­schutzhelfer aus­ge­bildet sein sollen.


Christoph Ament
Christoph Ament; Foto: © Rau Arbeitss­chutz GmbH & CO. KG

Autor:
Christoph Ament
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fach­plan­er Brandschutz
Rau Arbeitss­chutz GmbH & Co. KG

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de