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Betriebliche Ersthelfer

Erste-Hilfe-Kurse
Das gibt im Notfall Sicherheit

Das gibt im Notfall Sicherheit
Foto: © benjaminnolte - stock.adobe.com
Es kann jed­erzeit passieren: Ein Kol­lege stürzt, eine Kol­le­gin ver­let­zt sich an ein­er Mas­chine oder ver­liert das Bewusst­sein. Bis eine ärztliche Behand­lung erfol­gen kann, ist es wichtig, dass betriebliche Ers­thelfende tatkräftig unter­stützen und konkret han­deln. Das ler­nen sie in Erste-Hil­fe-Kursen mit fest definierten Inhal­ten und Übung­sein­heit­en. Einem Ver­let­zten psy­chisch beizuste­hen, gehört auch dazu.

Hand aufs Herz: Wis­sen Sie, wie man einen Ver­let­zten in die sta­bile Seit­en­lage bringt? Schon häu­figer gehört und auch mal geübt, das ja. Doch das ist wom­öglich viele Jahre her. Die Erin­nerung verblasst, was im Ern­st­fall zum Prob­lem wer­den kann. Die Zahlen zeigen es: 2021 ereigneten sich in der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand ins­ge­samt 806.217 meldepflichtige Arbeit­sun­fälle, die laut DGUV-Sta­tis­tik eine Arbeit­sun­fähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat­ten. Das sind 6,0 Prozent mehr als im Vor­jahr. Umso wichtiger ist es, auf Unfälle im Betrieb vor­bere­it­et zu sein.

Schnelles Handeln im Ernstfall

Ers­thelfende sind aus­ge­bildete Laien, die als Erste am Ort des Geschehens Maß­nah­men ergreifen kön­nen, um akute Gefahren für Leben und Gesund­heit abzuwen­den. Im Not­fall ein­satzbere­it zu sein und zu unter­stützen ist ihre wichtig­ste Auf­gabe, aber nicht die einzige. Ers­thelfende helfen auch in nicht lebens­bedrohlichen Fällen.

In Betrieben, in denen es wed­er Betrieb­ssan­itäter oder ‑san­itä­terin­nen gibt noch ein Betrieb­sarzt oder eine ‑ärztin ständig vor Ort ist, ist es ihre Auf­gabe, leichte Ver­let­zun­gen zu ver­sor­gen und gegebe­nen­falls den Trans­port zur ärztlichen Behand­lung in die Wege zu leiten.

„Erste-Hil­fe-Kurse sollen befähi­gen, auf fast alle Arten von Not­fällen reagieren zu kön­nen“, erk­lärt Jochen Taubken vom DGUV-Fach­bere­ich Erste Hil­fe. Zum Beispiel geht es darum, bedrohliche Blu­tun­gen zu erken­nen und entsprechende Maß­nah­men durchzuführen. Eben­so ler­nen die Teil­nehmenden unter anderem, was bei Knochen­brüchen und Gelenkver­let­zun­gen zu tun ist, oder wie man prüft, ob jemand bewusst­los ist oder hirnbe­d­ingte Störun­gen hat.

Wenn keine nor­male Atmung fest­stell­bar ist oder daran Zweifel beste­hen, ist bei ein­er bewusst­losen Per­son von einem Kreis­lauf­still­stand auszuge­hen. Dann muss umge­hend mit ein­er Herz-Lun­gen-Wieder­bele­bung begonnen wer­den. Gut, wenn dann ein Ers­thelfer mit entsprechen­der Aus­bil­dung zur Ver­fü­gung ste­ht, der die Gefahr sofort erken­nen, han­deln und umge­hend den Ret­tungs­di­enst rufen kann.

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Wieder­bele­bungs­maß­nah­men wer­den an einem Dum­my vorge­führt und geübt.
Foto: © Graphi­croy­al­ty — stock.adobe.com

Hoher Praxisbezug durch Übungen

Im Erste-Hil­fe-Kurs geht es um die Ver­mit­tlung von the­o­retis­chen Inhal­ten, aber weit mehr noch um die Befähi­gung zum prak­tis­chen Han­deln. Dazu wer­den etliche Prax­isübun­gen durchge­führt. Weil diese nur in Präsenz erfol­gen kön­nen, sind Online-Kurse für die Erste Hil­fe aus­geschlossen. Zur prax­is­na­hen Aus­bil­dung zählen fol­gende Inhalte (die Abkürzung AD ste­ht für Aus­bilderdemon­stra­tion, die Abkürzung TÜ bedeutet Teilnehmerübung):

  • Ret­tung aus dem Gefahren­bere­ich (AD)
  • Abset­zen des Notrufes (Fall­beispiel)
  • Maß­nah­men zur psy­chis­chen Betreu­ung und zum Wärmeer­halt (Fall­beispiel)
  • Wund­ver­sorgung mit Ver­band­mit­teln aus dem Ver­band­kas­ten durch­führen (TÜ)
  • Druck­ver­band am Arm (TÜ)
  • Maß­nah­men zur Schock­vor­beu­gung/-bekämp­fung (Fall­beispiel)
  • Ruhig­stel­lung bei Knochen­brüchen und Gelenkver­let­zun­gen mit ein­fachen Hil­f­s­mit­teln (AD)
  • Hand­habung ein­er Kälte-Sofortkom­presse (AD)
  • Fest­stellen des Bewusst­seins (TÜ)
  • Fest­stellen der Atem­funk­tion (TÜ)
  • Seit­en­lage (TÜ)
  • Wieder­bele­bung inklu­sive Beat­mung (TÜ)
  • Ein­bindung des AED in den Ablauf der Wieder­bele­bung (AD)
  • Abnehmen des Inte­gral­helmes durch zwei Helfer (AD)
  • Lagerungsarten – ate­mer­le­ichternde Lagerung, Oberkör­per­hochlagerung (AD)
  • Ent­fer­nen von Fremd­kör­pern aus den Atemwe­gen (AD)

Praxisbeispiel Wundversorgung

Lernziel der etwa ein­stündi­gen Kur­sein­heit zum The­ma Wund­ver­sorgung ist es, dass die Teil­nehmenden die Grund­sätze der Wund­ver­sorgung ken­nen und mit dem Mate­r­i­al aus dem Betrieb­sver­band­kas­ten ver­schiedene Ver­let­zun­gen richtig behan­deln kön­nen. Zu den Grund­sätzen der Wund­ver­sorgung gehören fol­gende Punkte:

  • Eigen­schutz beacht­en: immer Ein­mal­hand­schuhe tragen
  • nicht in die Wunde fassen
  • Wunde keim­frei abdecken
  • Wun­dau­flage fixieren
  • Ver­band nicht zu fest anle­gen (keine Stauung)
  • keine Ver­wen­dung von Sal­ben, Sprays etc.
  • Doku­men­ta­tion im Verbandbuch
  • gegebe­nen­falls Vorstel­lung beim Arzt/bei der Ärztin beziehungsweise Durchgangsarzt/Durchgangsärztin

Bei dieser Unter­richtsse­quenz haben die Teil­nehmenden die Möglichkeit, sich den Umgang mit unter­schiedlichen Ver­band­ma­te­ri­alien selb­st zu erar­beit­en. Dazu wer­den in Grup­pe­nar­beit imag­inierte Wun­den an ver­schiede­nen Kör­perteilen ver­bun­den: eine Platzwunde an der Stirn, eine Schnittver­let­zung in der Hand­in­nen­fläche, ein aufgeschla­gen­er Fußknöchel, ein ein­geris­senes Ohrläppchen.

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In Grup­pe­nar­beit wird das Anle­gen ver­schieden­er Ver­bände trainiert.
Foto: © Micro­gen — stock.adobe.com

Fortbildung zu Schwerpunktthemen

Nur wer Not­fall­si­t­u­a­tio­nen trainiert, kann im Ern­st­fall helfen. Daher ist es für Ers­thelfende nötig, ihre Ken­nt­nisse aufzufrischen. Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grund­sätze der Präven­tion“ hat der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin dafür zu sor­gen, dass die Ers­thelfend­en in der Regel in Zeitab­stän­den von zwei Jahren fort­ge­bildet wer­den. „Betriebliche Ers­thelferin­nen und Ers­thelfer soll­ten darauf acht­en, dass im Unternehmen auch eine Fort­bil­dung ange­boten wird“, sagt Jochen Taubken.

Langeweile kommt dabei nicht auf. „Fast die Hälfte des Kurs­es beste­ht aus neuen The­men. Die Teil­nehmenden wieder­holen nicht nur, son­dern ler­nen etwas dazu“, ver­sichert Taubken. Die Lern­in­halte richt­en sich dabei nach den spez­i­fis­chen Anforderun­gen im Unternehmen. Für Mitar­bei­t­ende ein­er Bau­fir­ma kann es zum Beispiel wichtig sein, wie man einen Son­nen­stich oder Hitzschlag erken­nt und entsprechende Hil­fe­maß­nah­men durchführt.

Bei einem Indus­triebe­trieb mit großem Maschi­nen­park liegt die Ver­let­zungs­ge­fahr wom­öglich eher bei Gewal­tein­wirkun­gen auf den Kopf. Ers­thelfende müssen gegebe­nen­falls Unfälle durch elek­trischen Strom erken­nen und entsprechende Maß­nah­men ergreifen oder bei Ampu­ta­tionsver­let­zun­gen gezielte Hil­fe leisten.

Was ist bei Augen- oder Zah­n­ver­let­zun­gen zu tun oder wenn sich ein Fremd­kör­p­er in der Wunde befind­et? Wie erken­nt man Ver­let­zun­gen im Bauch? Was hil­ft bei Unterküh­lun­gen oder Erfrierun­gen? Auch diese speziellen Fra­gen kön­nen in der Fort­bil­dung behan­delt und ver­tieft wer­den – je nach­dem, in welchen Berufs­feldern die Ers­thelfend­en tätig sind. „Zudem wird der Ein­satz eines Defib­ril­la­tors geübt“, ergänzt Erste-Hil­fe-Experte Taubken.

Die Erste-Hil­fe-Aus­bil­dung wie auch die nach­fol­gen­den Fort­bil­dun­gen umfassen jew­eils neun Unter­richt­sein­heit­en à 45 Minuten. In der Regel kön­nen die Lehrgänge an einem Tag absolviert wer­den. Abschließend erhal­ten die Teil­nehmenden eine Bescheini­gung. Ein Gestal­tungs­beispiel für eine Teil­nah­mebescheini­gung befind­et sich im Anhang 5 der Pub­lika­tion „Ermäch­ti­gung von Stellen für die Aus- und Fort­bil­dung in der Ersten Hil­fe“ (DGUV Grund­satz 304–001).

Verpflichtende Kursinhalte

Was in Erste-Hil­fe-Kursen behan­delt und geübt wird, legt der Fach­bere­ich Erste Hil­fe der DGUV gemein­sam mit einem inter­diszi­plinären Team aus Hil­f­sor­gan­i­sa­tio­nen und aus­bilden­den Stellen fest. Dabei fließen neue Erken­nt­nisse aus Unfall­sta­tis­tiken und Medi­z­in­forschung mit ein. Sind die Inhalte ein­mal fest­gelegt, müssen sich die ermächtigten aus­bilden­den Stellen daran halten.

„Unsere Mitar­bei­t­en­den über­prüfen das. Sie haben das Recht, Erste-Hil­fe-Kurse unangekündigt zu besuchen und zu schauen, ob nach den vorgegebe­nen Kri­te­rien aus­ge­bildet wird“, erk­lärt Jochen Taubken vom DGUV Fach­bere­ich Erste Hilfe.

Im Rah­men ihrer Unter­stützungspflicht­en haben sich Ver­sicherte zum Ers­thelfer aus­bilden und fort­bilden zu lassen – sofern keine per­sön­lichen Gründe dage­gen anste­hen. Falls sich keine Frei­willi­gen find­en, kön­nten Unternehmer oder Unternehmerin­nen also jeman­den zum Ers­thelfer bes­tim­men. Bess­er ist es jedoch, Mitar­bei­t­ende mit Argu­menten zu überzeu­gen. Was bringt es, Ers­thelfer im Betrieb zu sein? Hier­für sprechen unter anderem fol­gende Gesichtspunkte:

  • Ich ste­he im Not­fall nicht hil­f­los da. Die betrof­fene Per­son ist möglicher­weise meine Kol­le­gin oder mein Kol­lege, mit denen ich schon lange zusammenarbeite.
  • Als Laie darf ich Fehler machen. Nur wer im Not­fall nicht hil­ft, macht sich strafbar!
  • Ich lerne auch, Ver­let­zte psy­chisch zu betreuen und wertvollen emo­tionalen Bei­s­tand zu leisten.
  • Von meinem Wis­sen prof­i­tiere ich auch in mein­er Freizeit, etwa im Kreis der Fam­i­lie und bei Freunden.
  • Die Aus­bil­dung ist für mich kosten­los. Die Gebühren für den Lehrgang und das Train­ing trägt die Beruf­sgenossen­schaft. Die Ent­gelt­fortzahlung und Fahrtkosten wer­den vom Arbeit­geben­den übernommen.

Autorin: Chris­tine Speckner
Freie Journalistin
 
Foto: © privat
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