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Sicherer Betrieb von Gabelstaplern

Spezial Teil 1
Sicherer Betrieb von Gabelstaplern

Der inner­be­triebliche Trans­port von Waren und Gütern ist ohne Gabel­sta­pler nicht denkbar. Sie ent­laden Lkw, bestück­en Regale und stapeln Ladegüter. Schein­bar mit Leichtigkeit wer­den ton­nen­schwere Las­ten bewegt. Doch bei unsachgemäßer Bedi­enung kön­nen Sta­pler auch ein Sicher­heit­srisiko darstellen. Falsch aufgenommene Las­ten, Über­ladung des Sta­plers oder das Wen­den an Stei­gun­gen sind Beispiele für Unfallursachen.

Dipl-Ing. Dieter Bachmann

Um das Unfall­risiko sowohl für den Fahrer als auch für Unbeteiligte so ger­ing wie möglich zu hal­ten, gel­ten für das Steuern von Sta­plern beson­dere Regeln, die erlernt und eingeübt wer­den müssen. Eine qual­i­fizierte Aus­bil­dung ist daher notwendig, um die Sta­plertätigkeit aufnehmen zu dürfen.

Qualifizierung

Die Unfal­lver­hü­tungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 „Flur­förderzeuge“ stellt bes­timmte Anforderun­gen an den Fahrer: Vol­len­dung des 18. Leben­s­jahrs, kör­per­liche und geistige Eig­nung sowie eine entsprechende Aus­bil­dung. Grund­lage der Aus­bil­dung ist der DGUV Grund­satz 308–001, der die Aus­bil­dungsstufen 1 bis 3 vorschreibt: Die all­ge­meine Aus­bil­dung (Stufe 1) gliedert sich in einen the­o­retis­chen und einen prak­tis­chen Teil, in denen Sicher­heits­bes­tim­mungen besprochen und Trans­portabläufe trainiert wer­den. Üblicher­weise erfol­gt die Stufe 1 auf 2 Ton­nen-Gabel­sta­plern. Sofern Fahrer im Betrieb spezielle Sta­pler­typen oder beson­dere Anbaugeräte steuern sollen, ist eine Zusatzaus­bil­dung (Stufe 2) uner­lässlich. In Stufe 3 wer­den die Gegeben­heit­en im Betrieb und die Beson­der­heit­en des Arbeits­bere­ich­es vor Ort unter­wiesen. Wer die Aus­bil­dung erfol­gre­ich abgeschlossen hat, kann durch die Unternehmensleitung mit dem Führen eines Gabel­sta­plers schriftlich beauf­tragt werden.

Richtig auf- und absteigen

Sta­pler­fahrer arbeit­en häu­fig unter Zeit­druck. Um ver­meintlich Zeit zu sparen, sprin­gen manche Fahrer aus der Fahrerk­abine, anstatt über die Tritte abzusteigen. Diese Unsitte ist jedoch mit einem hohen Unfall­risiko ver­bun­den. Ger­ade beim Auf- und Absteigen vom Gabel­sta­pler ereignen sich viele Sturzun­fälle. So geht es richtig: Rück­wärts aussteigen, nie sprin­gen. Die vorge­se­henen Tritte und Hal­te­griffe benutzen und nicht mit Gegen­stän­den in den Hän­den auf- oder absteigen.

Achtung: Beim Sprung aus der Fahrerk­abine wer­den die Gelenke mit dem zwei- bis vier­fachen des Kör­pergewichts belastet!

Fahrersitz einstellen

Im Gegen­satz zum Pkw wer­den beim Sta­pler Stöße, wie sie beim Über­queren von Torschwellen oder Gleisen entste­hen, direkt auf den Fahrersitz über­tra­gen. Beschw­er­den im Nack­en oder im Rück­en kön­nen die Folge sein. Über­prüfen Sie daher vor Fahrt­be­ginn, ob der Sitz die richti­gen Ein­stel­lun­gen besitzt. Kon­trol­lieren Sie auch die Stel­lung der Lenksäule und schwenken Sie das Lenkrad, falls erforder­lich, in die gewün­schte Posi­tion. Nur ein Sitz, der kor­rekt eingestellt ist, kann die kör­per­lichen Belas­tun­gen während des zum Teil stun­den­lan­gen Sitzens min­dern. Die Betrieb­san­leitung des Sta­pler­her­stellers enthält wichtige Hin­weise zur indi­vidu­ellen Ein­stel­lung des Arbeitsplatzes.

Immer im Gleichgewicht

Für den sicheren Betrieb eines Gabel­sta­plers ist die Stand­sicher­heit, die durch die Lage des Schw­er­punk­tes bee­in­flusst wird, von wesentlich­er Bedeu­tung. Bei einem 3‑Rad-Sta­pler und einem Sta­pler mit Pen­delachse bilden die Kipp­kan­ten ein soge­nan­ntes Stand­dreieck (Bild oben rechts, Abb. 1 und 2). Bei diesen Sta­pler­typen liegt der Fahrzeugschw­er­punkt (ohne Last) nahe der Spitze des Dreiecks (Abb. 1). Nimmt der Sta­pler nun eine Last auf, ver­schiebt sich der Gesamtschw­er­punkt in Rich­tung der Vorder­achse (Abb. 2). Ist die aufgenommene Last zu schw­er – der Sta­pler also über­laden – wan­dert der Gesamtschw­er­punkt über die vordere Kipp­kante (Vorder­achse) hin­aus und der Sta­pler kippt nach vorne auf die Gabelzinken (Abb. 3). Um Kip­pun­fälle zu ver­mei­den, muss der Gesamtschw­er­punkt inner­halb des Stand­dreiecks liegen. Bei 4‑Rad-Sta­plern bilden die Kipp­kan­ten ein Viereck, woraus sich Vorteile hin­sichtlich der Stand­sicher­heit ergeben (Abb. 4).

Kip­pun­fälle mit Sta­plern ereignen sich meist bei Kur­ven­fahrt. Auss­chlaggebend ist die Fliehkraft, die am Gesamtschw­er­punkt wirkt und das Risiko des Umkip­pens immens erhöht. Deren Größe errech­net sich aus der Gesamt­masse des Sta­plers, dem gefahre­nen Kur­ven­ra­dius und der Kur­vengeschwindigkeit. Dabei bedeutet dop­pelte Kur­vengeschwindigkeit vier­fache Fliehkraft. Ist die Fliehkraft zu groß, ver­liert der Sta­pler die Boden­haf­tung und kippt zur Seite. Die Wirkung von Fliehkräften ist beson­ders bei ange­hoben­er Last eine häu­fige Unfal­lur­sache. Daher die Last immer boden­nah trans­portieren und mit abge­senk­ter Last bis an das Regal oder die Lkw-Lade­fläche her­an­fahren. Erst jet­zt wird die Last angehoben.

Die Wirkung von Fliehkräften bekam Sta­pler­fahrer Klaus F. zu spüren. Kurz vor Schich­t­ende erwartete er noch einen Lkw zum Ent­laden. Um nach dem Lkw zu schauen, fuhr er mit dem Sta­pler rasch aus der Halle auf den Betrieb­shof. Auf dem Hofgelände wollte er bei voller Fahrt wen­den und zurück in die Halle fahren. Beim Wen­den passierte es dann: Der Sta­pler kippte um. Zum Glück war Klaus F. angeschnallt, der Gurt hielt ihn auf dem Fahrersitz. Er trug nur Prel­lun­gen und Schür­fwun­den davon.

Eigene Sicherheit geht vor

Kommt der Sta­pler ins Kip­pen, beste­ht die Gefahr, dass der Fahrer aus dem Fahrzeug geschleud­ert und durch das Fahrerschutz­dach schw­er ver­let­zt oder sog­ar getötet wird. Deshalb muss gewährleis­tet sein, dass der Fahrer zu jed­er Zeit durch ein Rück­hal­tesys­tem auf dem Fahrersitz gehal­ten wird. Hier­für stellen der Fahrersitzgurt oder die Bügeltüren einen wirk­samen Schutz dar – aber nur, wenn sie kon­se­quent benutzt wer­den. Fahrerk­abi­nen mit fes­ten Türen erfüllen eben­falls die Sicher­heit­san­forderun­gen für Fahrerrück­hal­tesys­teme. Der Gurt kann dann zusät­zlich benutzt wer­den. Er muss aber angelegt sein, wenn etwa im Som­mer mit offe­nen Türen gefahren wird. Die Fach­leute sind sich einig: Rück­hal­tesys­teme kön­nen tödliche Kip­pun­fälle verhindern.

Angepasste Geschwindigkeit

Flur­förderzeuge dür­fen nur mit an die Fahrbah­n­ver­hält­nisse angepasster Geschwindigkeit ges­teuert wer­den. Die Fahrbah­n­ver­hält­nisse kön­nen etwa durch Nässe, Schmutz oder geringe Bre­ite der Fahrbahn ungün­stig aus­fall­en. Auch vor kri­tis­chen Stellen wie ein­er Tor­durch­fahrt, unüber­sichtlichen Kreuzun­gen oder in der Nähe von Fußgängern ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, damit eine Not­brem­sung ver­mieden wird. Eine vorauss­chauende und umsichtige Fahrweise bedeutet weniger Unfälle und weniger Sach­schä­den. Grund­sät­zlich gilt beim Fahren mit Last: Last bis zum Gabel­rück­en aufnehmen, Gabel absenken, Hub­mast zurück­neigen und Fahrgeschwindigkeit so anpassen, dass beim Auf­tauchen eines Hin­derniss­es rechtzeit­ig ange­hal­ten wer­den kann – ohne dass die Last von den Gabeln rutscht.

Traglastdiagramm beachten

Die Arbeit eines Gabel­sta­pler­fahrers begin­nt mit dem prüfend­en Blick auf die aufzunehmende Last. Um welche Art von Ladung han­delt es sich? Wie hoch ist das Gewicht und wo liegt der Lastschw­er­punkt? Anhand des Tra­glast­di­a­gramms, das als Schild am Sta­pler ange­bracht ist, lässt sich fest­stellen, ob die Last sich­er auf die gewün­schte Höhe bewegt wer­den kann.

Die Angaben in diesem Schaubild gel­ten jedoch nur für nor­male Arbeits­be­din­gun­gen, also für ebene Böden und Ladun­gen mit bekan­nter Schw­er­punk­t­lage. Hinge­gen kön­nen Ladun­gen mit unbekan­ntem außer­mit­ti­gen Lastschw­er­punkt die Tragfähigkeit und die Stand­sicher­heit des Sta­plers nachteilig bee­in­flussen. Es ist daher entschei­dend, dass das Tra­glast­di­a­gramm gele­sen und kor­rekt angewen­det wird. Achtung: Den Gabel­sta­pler niemals über­las­ten und auch nie ver­suchen, die Tragfähigkeit durch zusät­zliche Gegengewichte zu erhöhen.

Befahren von Steigungen und Gefällstrecken

Das Befahren von schrä­gen Fahrwe­gen birgt ein hohes Risiko, mit dem Sta­pler umzukip­pen. Fol­gende Sicher­heit­sregeln sind daher einzuhalten:

  • Auf Stei­gun­gen und Gefäll­streck­en ist die Last immer bergan zu führen.
  • Nur ohne Last vor­wärts hin­auf- und auch vor­wärts hinunterfahren.
  • Wen­den auf Gefäll­streck­en ist verboten.
  • Ein- und Aus­lagern im Gefälle und auf Stei­gun­gen ist untersagt.
  • Den Sta­pler nicht auf Stei­gun­gen abstellen – im Not­fall durch Keile sichern.

Freie Sicht

Kol­li­sio­nen mit Fußgängern oder anderen Trans­port­geräten sind ein weit­er­er Unfallschw­er­punkt mit Gabel­sta­plern. Eine wesentliche Ursache ist die eingeschränk­te Sicht des Sta­pler­fahrers. Daher fordert die DGUV Vorschrift 68 in § 12, dass Flur­förderzeuge nur ver­fahren wer­den dür­fen, wenn der Fahrer aus­re­ichende Sicht auf die Fahrbahn hat. Denn je nach Größe des Ladeguts kann die Sicht auf die Fahrbahn über mehrere Meter verdeckt sein. Darüber hin­aus wird die Sicht durch Ele­mente der Fahrerk­abine, des Hubgerüstes oder durch Bauele­mente, wie Schalldämpfer eingeschränkt. Ist die freie Sicht nach vorne versper­rt, muss rück­wärts­ge­fahren wer­den. Auch beim Rück­wärts­fahren gilt: Immer direkt in die Fahrtrich­tung schauen. Der Rück­spiegel dient nur zur Beobach­tung des rück­wär­ti­gen Verkehrsraumes und nicht zum Rückwärtsfahren.

Abstellen und Schlüssel abziehen

Sta­pler dür­fen wed­er auf Verkehrs- und Ret­tungswe­gen noch vor Notaus­gän­gen abgestellt wer­den. Tabu sind auch Sicher­heit­sein­rich­tun­gen wie Feuer­lösch­er und Wand­hy­dran­ten, die jed­erzeit zugänglich sein müssen. Richtig abstellen heißt: Fest­stell­bremse betäti­gen, Gabelzinken in die tief­ste Stel­lung absenken und die Gabel mit den Spitzen nach unten neigen. Antrieb­smo­tor abstellen und Sta­pler gegen unbefugte Benutzung sich­ern. Die meis­ten Sta­pler sind mit einem Schlüs­selschloss aus­gerüstet, daher Zünd­schlüs­sel abziehen. Dies gilt nicht, wenn der Fahrer kurzzeit­ig den Sta­pler ver­lässt und sich in unmit­tel­bar­er Nähe des Arbeits­gerätes aufhält.

Checkliste: Lasten sicher transportieren

Der Umgang mit Las­ten birgt nicht nur für den Fahrer, son­dern auch für Unbeteiligte die meis­ten Gefahren. Daher sind vom Sta­pler­fahrer die fol­gen­den Grund­sätze zu berücksichtigen:

1. Aufnehmen der Last

  • Sta­pler nicht überlasten.
  • Die Last bis zum Gabel­rück­en aufnehmen.
  • Die Gabel erst unmit­tel­bar vor dem Aufnehmen der Last anheben.
  • Die Last absenken und Hub­mast zurück­neigen, erst dann losfahren.

2. Fahren mit der Last

  • Die Last immer boden­nah transportieren.
  • Mit angepasster Geschwindigkeit fahren – beson­ders in Kurven.
  • Rück­wärts­fahren, wenn die Sicht durch die Ladung eingeschränkt ist.
  • Beim Befahren von Gefälle und Stei­gun­gen die Last bergan führen.
  • Vorauss­chauend fahren – abruptes Lenken und Brem­sen vermeiden.

3. Abset­zen der Last

  • Die Last erst unmit­tel­bar vor dem Ein­stapeln aus der Fahrstel­lung anheben.
  • Der Sta­pler muss ste­hen und gebremst sein, erst dann die Last absetzen.
  • Die Last nur auf den dafür vorge­se­henen Flächen abstellen.
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