1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Fachbeiträge » Archiv SI »

Befähigte Person

Archiv SI Sicherheitsingenieur
Befähigte Person

Die befähigte Per­son ist im Sinne der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV) eine Per­son, die durch ihre Beruf­saus­bil­dung, ihre Beruf­ser­fahrung und ihre zeit­na­he beru­fliche Tätigkeit über die erforder­lichen Fachken­nt­nisse zur Prü­fung der Arbeitsmit­tel ver­fügt (Def­i­n­i­tion nach § 2 (6) Betr­SichV). Befähigte Per­so­n­en unter­liegen keinen fach­lichen Weisun­gen durch den Arbeit­ge­ber, noch dür­fen sie von ihm benachteiligt werden.

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de