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„Der Herzkasper lauert überall“

Kampagne zur Optimierung des Arbeitsschutzes
„Der Herzkasper lauert überall“

Der Arbeit­ge­ber ist nach § 3 Absatz 1 des Arbeitss­chutzge­set­zes (Arb­SchG) verpflichtet, die erforder­lichen Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes unter Berück­sich­ti­gung der Umstände zu tre­f­fen, die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten bei der Arbeit bee­in­flussen. Er hat die Maß­nah­men auf ihre Wirk­samkeit zu über­prüfen und erforder­lichen­falls sich ändern­den Gegeben­heit­en anzu­passen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz der Beschäftigten anzustreben.

Stef­fen Pluntke

Diese geset­zliche Maß­gabe find­et ihren Nieder­schlag in ein­er Vielzahl von verbindlichen Regelun­gen. So obliegt es dem Arbeit­ge­ber, im Rah­men sein­er Für­sorgepflicht, dafür zu sor­gen, dass unter anderem Schutzein­rich­tun­gen bere­it­gestellt, Gefahren­belehrun­gen durchge­führt sowie im Not­fall die erforder­liche Erstver­sorgung sichergestellt sind. Damit die Erste-Hil­fe-Leis­tung schnell und kom­pe­tent erfol­gen kann, muss eine genü­gende Zahl an Mitar­beit­ern eine Erste-Hil­fe-Schu­lung absolvieren. Die Träger der Unfal­lver­sicherung finanzieren die Qual­i­fizierung des vorgeschriebe­nen Kontin­gentes an Ers­thelfern. Rechtlich nicht verbindlich geregelt und daher in der Ver­wal­tung­sprax­is auch nicht möglich ist die Kostenüber­nahme der Unfal­lver­sicherungsträger zur Bere­it­stel­lung von Defib­ril­la­toren in Betrieben bzw. zur Schu­lung von Mitar­beit­ern an diesen Geräten. Die Zusam­me­nar­beit zwis­chen Sicher­heitsin­ge­nieuren ein­er­seits und den Hil­f­sor­gan­i­sa­tio­nen bzw. anerkan­nten Aus­bil­dung­sein­rich­tun­gen ander­er­seits erstreckt sich gegen­wär­tig primär auf die Organ­i­sa­tion der Aus- und Weit­er­bil­dun­gen. Eine ver­tiefende Koop­er­a­tion find­et nur in Einzelfällen statt.

Problemlage

Ein Hil­f­s­mit­tel zur Rean­i­ma­tion bei Kreis­lauf­still­stän­den stellen Automa­tisierte Externe Defib­ril­la­toren (AED) dar, die mit­tels Kle­beelek­tro­den am Brustko­rb spezielle elek­trische Impulse des Herzens aufnehmen, analysieren und unter kon­trol­lierten Bedin­gun­gen ggf. Elek­troschocks abgeben. Ver­schiede­nen Stu­di­en zufolge erhöhen sie nach­weis­lich den Wieder­bele­bungser­folg bei bes­timmten Not­fall­bildern bis zu 50 Prozent.
Die Notwendigkeit der Frühde­fib­ril­la­tion wurde durch die „Empfehlung der Bun­desärztekam­mer zur Defib­ril­la­tion mit automa­tisierten exter­nen Defib­ril­la­toren (AED) durch „Laien“ sowie jüngst durch den Auss­chuss „Not­fall-/Katas­tro­phen­medi­zin und San­itätswe­sen“ der Bun­desärztekam­mer bestätigt.
Obwohl AED-Geräte nicht generell zur oblig­a­torischen Sicher­heit­sausstat­tung eines Unternehmens zählen, haben bere­its ver­schiedene Betriebe und Behör­den im Bun­des­ge­bi­et frei­willig in Eigen­regie Defib­ril­la­toren in ihr Not­fall­man­age­ment inte­gri­ert. Nicht sel­ten mussten die Arbeitss­chutzver­ant­wortlichen dabei bis an ihre Gren­zen gehen, da ihnen das notwendi­ge Know-how und entsprechende prak­tis­che Erfahrun­gen fehlten. In Ken­nt­nis dieser Prob­lematik wur­den ähn­liche Pro­jek­te – trotz beste­hen­den Inter­ess­es – entwed­er erst gar nicht ini­ti­iert oder nach Anlauf­schwierigkeit­en wieder ver­wor­fen oder nur unter erhe­blichem zeitlichen Aufwand verwirklicht.

Das Pilotprojekt „Der Herzkasper lauert überall“

Auf­grund der prax­is­re­ichen Erfahrun­gen in der Ers­thelfer­aus­bil­dung, der Zusam­me­nar­beit mit den Sicher­heitsver­ant­wortlichen ver­schieden­er Unternehmen und der Ken­nt­nis der Über­legen­heit eines betrieb­s­ge­bun­de­nen Frühde­fib­ril­la­tion­ssys­tems wurde im Jahre 2004 vom DRK-Kreisver­band Wan­zleben e.V. im Land­kreis Börde in Sach­sen-Anhalt eine inno­v­a­tive Pro­jek­tidee zur Opti­mierung des Arbeitss­chutzes mit­tels Automa­tisiert­er Extern­er Defib­ril­la­toren (AED) ges­tartet. Die Idee und die Umset­zung sollen im Fol­gen­den kurz geschildert wer­den, um den Arbeitss­chutzver­ant­wortlichen eine Per­spek­tive – abseits geset­zlich­er Ver­ant­wor­tung – zur Verbesserung des fir­menin­ter­nen Not­fall­sys­tems aufzuzeigen.
Mit dem Start der Kam­pagne „Der Herzkasper lauert über­all“ hat­te sich der Kreisver­band Wan­zleben das Ziel der flächen­deck­enden Ver­bre­itung von AED-Geräten an allen öffentlich zugänglichen Orten im All­ge­meinen und den Arbeitsstät­ten im Beson­deren geset­zt. In Anbe­tra­cht der Tat­sache, dass in Deutsch­land fast 130.000 Men­schen dem plöt­zlichen Herz­tod zum Opfer fall­en, wollte die DRK-Gliederung aktiv wer­den und mit einem anspruchsvollen Konzept Men­schen­leben ret­ten. Aus­gangspunkt des sog. Herzkasper­pro­jek­tes war die Tat­sache, dass Men­schen auf der einen Seite in ihrer Rolle als Arbeit­skräfte einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeit­splatz ver­brin­gen und dadurch auch poten­ziellen Risiken (bspw. Unfälle, Fol­gen von akuten Erkrankun­gen) unter­liegen. Auf der anderen Seite sind Behör­den und Unternehmen auch Orte des Pub­likumsverkehrs. Besuch­er, Gäste und Kun­den kön­nen hier eben­so Opfer von Not­fällen werden.
Unternehmen und Ämter sind somit per se zen­trale Orte, die zum Auf­bau eines eng­maschi­gen Net­zes von Defib­ril­la­toren geeignet sind.
Um dieses Ziel zu erre­ichen, musste der Kreisver­band zunächst eine umfassende Aufk­lärungskam­pagne sowohl in der Bevölkerung als auch in den ansäs­si­gen Unternehmen führen. So wurde neben ein­er aus­führlichen Berichter­stat­tung in der Lokal­presse eben­so auf dem Wel­trotkreuz­tag und auf speziellen Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen für Arbeit­ge­ber gewor­ben. Mit Unter­stützung der KVG Börde-Bus mbh und der Beschrif­tung von Lin­ien­bussen mit Plakat­en wurde die Öffentlichkeit­sar­beit aus­ge­baut. Die Berichter­stat­tung stellte dabei vor allem die Notwendigkeit der Frühde­fib­ril­la­tion als qual­i­ta­tive Ergänzung der Ret­tungs­kette sowie der Arbeitssicher­heit in den Vorder­grund und betonte, dass jed­er zu jed­er Zeit Opfer des plöt­zlichen Herz­todes sein kann. Bei diesen Gele­gen­heit­en wur­den die ein­fache Gerätebe­di­enung, die erhöht­en Über­leben­schan­cen, aber auch Äng­ste ange­sprochen und Fehlin­for­ma­tio­nen kor­rigiert. Inter­essierte Arbeit­ge­ber wur­den vor allem hin­sichtlich der opti­malen Inte­gra­tion des AED in ihr lokales Not­fall­sys­tem berat­en, um so im Ern­st­fall eine effiziente Nutzung zu garantieren.

Erweiterter Arbeitsschutz als Vorbildfunktion

Mit Hil­fe von Spenden und Mit­glieds­beiträ­gen über­nahm das DRK selb­st eine Vor­bild­funk­tion, indem zunächst der interne Arbeitss­chutz durch Anschaf­fung von Defib­ril­la­toren aufgew­ertet wurde. Neben der Geschäftsstelle stat­tete man alle Begeg­nungsstät­ten, Sozial­sta­tio­nen und den San­ität­szug mit einem AED aus. Par­al­lel wur­den alle haup­tamtlichen Mitar­beit­er sowie viele frei­willige Helfer im Umgang mit dem Defib­ril­la­tor geschult.
Infolge der Kam­pagne und der bre­it­en öffentlichen The­ma­tisierung der Frühde­fib­ril­la­tion wurde bere­its nach kurz­er Zeit ein Prob­lem­be­wusst­sein bei zahlre­ichen Unternehmen im Land­kreis und sog­ar über dessen Gren­zen hin­aus geschaf­fen. So waren viele Fir­men und Ein­rich­tun­gen wie das Lan­drat­samt, Ver­wal­tungs­ge­mein­schaften, Geschäfte, Apotheken, Feuer­wehren, Badeanstal­ten, Banken, die Ober­fi­nanzdi­rek­tion der Lan­deshaupt­stadt Magde­burg und ver­schiedene Handw­erks- bzw. Dien­stleis­tungs­be­triebe bere­it, den Kauf­preis in Höhe von cir­ca 1800 Euro in die Anschaf­fung eines AED sowie dessen umfan­gre­ich­es Zube­hör und somit in die Ret­tung eines Men­schen­lebens zu investieren.

Service aus einer Hand

Dank Spenden kam auch die inter­essierte Bevölkerung in den Genuss ein­er kosten­losen AED-Schu­lung. Allein im Zeitraum 2006 – 2008 wur­den 887 Mitar­beit­er unter­schiedlich­er Unternehmen und Behör­den auf dem Gebi­et der Anwen­dung eines Defib­ril­la­tors aus- und weit­erge­bildet. Um den so stetig wach­senden Bedarf an AED-Aus­bil­dun­gen abzudeck­en, wur­den 10 ehre­namtliche Erste-Hil­fe-Aus­bilder zu AED-Train­ern fort­ge­bildet. Um poten­ziellen Koop­er­a­tionspart­nern, ins­beson­dere in den Betrieben, einen Ser­vice aus ein­er Hand anbi­eten zu kön­nen, wur­den die Train­er oben­drein zu Medi­z­in­pro­duk­te­ber­atern geschult. So kön­nen die Aus­bilder nicht nur die reg­ulären Ers­thelfer­kurse durch­führen, son­dern auch die AED-Schu­lung und die geset­zlich vorgeschriebene Ein­weisung des Gerätev­er­ant­wortlichen. Durch die bre­ite Ser­vi­cepalette benötigt man für ver­schiedene (Teil-)Aufgaben nicht ver­schiedene Fir­men oder Dozen­ten, so dass Dopplun­gen ver­mieden wer­den, Zeit ges­part wird und flex­i­blere Ter­minab­sprachen erfol­gen. Arbeit­saus­fälle durch Ein­weisun­gen und Schu­lun­gen reduzierte man so auf ein Minimum.
Das DRK-Wan­zleben nimmt den Unternehmen vor und während der Inte­gra­tion von AED-Geräten alle admin­is­tra­tiv­en, schu­lungsrel­e­van­ten und tech­nis­chen Auf­gaben ab, um den Aufwand für den Arbeit­ge­ber so ger­ing wie möglich zu hal­ten. Den­noch erfol­gt in allen Phasen zwis­chen dem Kreisver­band und dem jew­eili­gen Unternehmen eine enge Zusam­me­nar­beit und Absprache. Nur wenn alle lokalen Beson­der­heit­en bekan­nt sind, kann das Defib­ril­la­tions-Sys­tem opti­mal gestal­tet wer­den. Dazu zählen ins­beson­dere die Auswahl eines geeigneten Ortes, an dem der AED frei zugänglich instal­liert wird, und die Fes­tle­gung der Anzahl der zu schu­len­den Teil­nehmer in Abhängigkeit vom Risikosta­tus des Betriebes. Das beste Defib­ril­la­tion­ssys­tem ist wenig hil­fre­ich, wenn das Gerät nicht schnell greif­bar ist oder zu wenig Mitar­beit­er sou­verän mit dem Defib­ril­la­tor umge­hen kön­nen. Da es hierzu keine rechtlichen Ori­en­tierungspunk­te gibt, ist in diesen Fra­gen bera­ten­der Sachver­stand nicht nur drin­gend nötig, son­dern ggf. auch lebensrettend.
Mit der Etablierung der Defib­ril­la­toren in den Unternehmen ist die Arbeit des Kreisver­ban­des keines­falls abgeschlossen, son­dern kann mit Ser­vicev­erträ­gen noch auf die rou­tinemäßige Wartung und andere Dien­stleis­tun­gen aus­geweit­et werden.
  • 1. Regelmäßige Ter­miner­in­nerung für bevorste­hende Ers­thelfer­aus- und ‑fort­bil­dun­gen,
  • 2. Erhalt der Ein­satzfähigkeit durch eine jährliche Sicht- und Funk­tion­sprü­fung des AED,
  • 3. die Liefer­ung von Ersatz- und Ver­brauchs­ma­te­ri­alien nach ein­er Not­fal­lan­wen­dung bzw. bei Ablauf von Ver­falls­dat­en (u.a. Ersatz­bat­te­rien und Klebeelektroden),
  • 4. Ver­mit­tlung von geson­derten Reparatur- und Wartungsleistungen,
  • 5. Bere­it­stel­lung eines Ersatzde­fib­ril­la­tors zur Aufrechter­hal­tung des AED-Net­zw­erkes bei Funk­tion­saus­fall und Störungen,
  • 6. Betreu­ung des Betriebes bei der Aus­bil­dung der Mitar­beit­er in Erster Hil­fe und Frühde­fib­ril­la­tion und
  • 7. Vorhal­tung ein­er Hot­line für Ser­vice­di­en­stleis­tun­gen, Fra­gen und Beratungsanliegen.

Erfolge des Pilotprojektes

Sowohl der Ser­vice als auch die Sachkom­pe­tenz haben in der aktuellen Entwick­lung dazu geführt, dass ver­mehrt über­re­gionale, namhafte Ein­rich­tun­gen wie das sach­sen-anhal­tinis­che Min­is­teri­um für Land­wirtschaft und Umwelt oder die Bun­de­sanstalt für Immo­bilien­auf­gaben Defib­ril­la­toren für ver­schiedene Stan­dorte (u.a. Magde­burg, Han­nover, Soltau und Old­en­burg) bestellt bzw. Inter­esse sig­nal­isiert haben. Infolge der Ende 2007 stattge­fun­de­nen Land­kre­is­fu­sion des Börde- und Ohrekreis­es zum jet­zi­gen Land­kreis Börde zeich­net sich eine Über­nahme der verbesserten Arbeitss­chutz­s­tan­dards ab, indem hinzutre­tende Ver­wal­tung­sein­heit­en mit einem Defib­ril­la­tor aus­ges­tat­tet wer­den sollen. Die Leis­tun­gen und gewonnenen Erfahrun­gen wer­den darüber hin­aus vom DRK-Lan­desver­band Sach­sen-Anhalt hoch anerkan­nt. Als Kom­pe­tenzzen­trum zur Frühde­fib­ril­la­tion ist der Kreisver­band Wan­zleben nun auch zuständi­ger Ansprech­part­ner für andere Kreisver­bände, welche analoge Pro­jek­te anstreben.

Schlussbetrachtungen

Das Engage­ment der Fir­men und Behör­den bei der Etablierung eines Defib­ril­la­tors in ihr Not­fall­man­age­ment geht in allen Fällen über die geset­zlichen Min­dest­stan­dards hin­aus. Zudem sind die beteiligten Ein­rich­tun­gen bere­it, finanzielle Investi­tion in die Sicher­heit ihrer Mitar­beit­er und Kun­den zu täti­gen. Mit der Real­isierung des geschilderten Pro­jek­tes kon­nte nach Auf­fas­sung der beteiligten Unternehmen die Sicher­heit am Arbeit­splatz erhöht wer­den, da im Not­fall sowohl aus­ge­bildete Helfer als auch ein AED bere­it­ge­hal­ten wer­den. Ins­beson­dere die rechtlichen und tech­nis­chen Aspek­te stell­ten in der Ver­gan­gen­heit häu­fig eine Hürde dar, daher erweist sich die Ver­wal­tungsent­las­tung der Sicher­heitsver­ant­wortlichen zugun­sten eines „Ser­vice aus ein­er Hand“ als wesentlich­er Fortschritt. Dabei kön­nen zugle­ich Abläufe bess­er und schneller koor­diniert werden.
Zwar beste­ht das Haup­tan­liegen des gesamten Defib­ril­la­tion­spro­jek­tes in der Leben­sret­tung, doch mit der frei­willi­gen Erweiterung des Arbeitss­chutz­man­age­ments kon­nten viele der beteiligten Betriebe zugle­ich einen Imagegewinn nach außen hin erzie­len, der nicht zulet­zt dazu beiträgt, das kun­de­nori­en­tierte Pro­fil zu stärken.
Das Engage­ment der Arbeit­ge­ber bedarf ein­er beson­deren Würdi­gung, denn es trägt dazu bei, die Maß­gabe des § 3 Absatz 1 Satz 3 Arb­SchG zu ver­wirk­lichen, wo es heißt: „Dabei hat er [der Arbeit­ge­ber] eine Verbesserung von Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz der Beschäftigten anzustreben.“
Autor:
Stef­fen Pluntke
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