Bei Lagerung gefährlicher Güter in Flachbodentanks und Tanktassen müssen Wasser, Luft und Boden unbedingt vor Kontaminierungen geschützt werden. Die Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind in den §§ 62 und 63 des neuen WHG bzw. in der Übergangsverordnung zur VAwS und 2011 in der neuen Bundes
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