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Grundsätze der Mediation

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Grundsätze der Mediation

  • Frei­willigkeit: die Parteien entschei­den selb­st und ohne äußeren Zwang, ob, wann und bei welchem Medi­a­tor sie ihren Kon­flikt bei­le­gen möcht­en. Sie kön­nen die Medi­a­ton zu jedem Zeit­punkt beenden.
  • Eigen­ver­ant­wortlichkeit: die Entwick­lung der Lösung des Kon­flik­ts wird von den Parteien selb­st miten­twick­elt wird. Der Medi­a­tor ist nicht befugt, eine eigene Kon­flik­tlö­sung als verbindlichen Vorschlag festzusetzen
  • Informiertheit: der Medi­a­tor unter­richtet alle Parteien gle­icher­maßen über alle entschei­dungs- und recht­ser­he­blichen Tatsachen
  • Ver­traulichkeit: die im Medi­a­tionsver­fahren offen­barten Infor­ma­tio­nen dür­fen zu keinem Zeit­punkt wed­er vom Medi­a­tor, noch von ein­er der beteiligten Parteien gegen die andere Partei ver­wen­det werden.
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