Neben den Arbeiten internationaler Organisationen, die zu völkerrechtlich verbindlichen Abkommen geführt haben, gibt es auch noch weitere Aktivitäten auf dem Gebiet der Gefahrstoffe, die eher auf „freiwilliger“ oder informeller Zusammenarbeit einiger der im ersten Teil dieses Beitrags (Sicherheitsingenieur, Heft 6/2013, Seite 40 ff) beschriebenen Organisationen beruhen.
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